kinox.to: Mache ich mich strafbar?

(01.08.2014) Schluss mit Gratis-Filmschauen übers Web? Eigentlich sollten mit dem heutigen 1. August die heimischen Internet-Provider die bei Filesharern beliebten Portale kinox.to, movie4k.to und thepiratebay.se sperren. Anfang der Woche haben UPC, A1 und Co. ein entsprechendes Aufforderungsschreiben erhalten. Gestern haben sich die Provider aber noch einmal mit dem Verein für Antipiraterie (VAP) getroffen um die Umsetzung der Netzsperren zu diskutieren, dabei wurde eine letzte Galgenfrist von zwei Wochen vereinbart. Noch seien nämlich viele technische Fragen offen. Hintergrund der vom Verein gewünschten Sperre: Die Streaming-Seiten bieten urheberrechtlich geschütztes Material gratis an.

Egal wie die Debatte letztlich ausgeht, die geforderte Blockade betrifft nur die Provider. Wenn die User Möglichkeiten finden, die dann blockierten Seiten zu erreichen, sei das nach wie vor legal. Rechtsexperte Franz Schmidbauer von der Plattform 'internet4jurists.at':

“Die Nutzung solcher Portale ist nach wie vor nicht strafbar. Auch für die Provider sind die geforderten Sperren kein Gesetz. Sie müssen nur im Fall der Fälle mit einem teuren Prozess rechnen.“

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