Lockdown ab Dienstag

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(14.11.2020) Drastische Maßnahmen wegen extrem hoher Corona-Zahlen! Da die Neuinfektionen trotz Lockdown-light nicht gesunken sind, hat die Regierung heute einen erneuten harten Lockdown verkündet. Dieser soll am Dienstag 0.00 Uhr (also in der Nacht von Montag auf Dienstag) in Kraft treten und bis Sonntag, 6. Dezember, gelten.

Konkret bedeutet das: Die Ausgangsbeschränkungen gelten ab Dienstag rund um die Uhr. Handel und persönliche Dienstleister – wie Friseure oder Kosmetiker – müssen schließen. Das gilt auch für den Handel – ausgenommen sind Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Banken, Post, Trafiken, Tankstellen, Handyshops und der Agrar- und Tierfutterhandel. Ebenfalls geöffnet bleiben Abfallentsorger, Putzereien und Fahrrad- bzw. Kfz-Werkstätten. Die Öffnungszeiten gelten weiterhin von 6.00 bis 19.00 Uhr. Jene Geschäfte, die schließen müssen, werden einen Teil des Umsatzverlusts durch den Lockdown ersetzt bekommen. Im Handel werden je nach Branche zwischen 20 und 60 Prozent der Ausfälle kompensiert.

Auch die Schulen werden geschlossen und der Normalbetrieb auf Distance Learning umgestellt. Allerdings wird in den Schulen eine Betreuung (und keinen Unterricht) geben. Auch in den Kindergärten wird es für alle, die es brauchen, Betreuungsmöglichkeit geben. Bundeskanzler Sebastian Kurz hat versichert, dass Schulen und der Handel als Erste wieder öffnen würden. Zwar wolle niemand Schulschließungen, für die Eindämmung der Corona-Pandemie sind diese dennoch wichtig.

Kurz appelliert eindringlich an die Österreicher: „Bitte Treffen Sie niemanden! Jeder soziale Kontakt ist einer zu viel!“ Er appelliert vor allem an jene, die alleine leben. Sie sollen sich möglichst nur eine Person aussuchen, mit der sie sich treffen. Der private Wohnraum darf nur noch auf triftigen Gründen verlassen werden. Diese sind:

  • Berufliche Tätigkeiten und Ausbildungszwecke
  • Versorgung mit Grundgüter des täglichen Lebens (Einkäufe) und die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen
  • Betreuung von Angehörigen und Personen, die Hilfe brauchen
  • Körperliche und psychische Erholung
  • Unaufschiebbare Behördenwege oder Gerichtstermine
  • Abwendung von unmittelbaren Gefahren für Leib, Leben und Eigentum

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