Kopftuch verboten!

EUGH Urteil machts möglich

(28.11.2023) Stell dir vor, du arbeitest in der EU und möchtest am Arbeitsplatz ein Kopftuch tragen. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass dein Arbeitgeber dir das Tragen eines Kopftuchs ohne Ausnahme verbieten darf. Diese Entscheidung bestätigt eine frühere Rechtsprechung des EuGH aus dem Jahr 2017.

Der aktuelle Fall, der zu dieser Entscheidung führte, kam aus der belgischen Gemeinde Ans. Dort wurde einer muslimischen Mitarbeiterin, die als Büroleiterin tätig war und kaum Kundenkontakt hatte, das Tragen eines Kopftuchs untersagt. Die Gemeinde verschärfte ihre Arbeitsordnung, sodass das Tragen jeglicher auffälliger Zeichen weltanschaulicher oder religiöser Zugehörigkeit für alle Mitarbeiter, unabhängig von ihrer Position, verboten wurde. Die betroffene Frau fühlte sich in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt und klagte deshalb vor dem Arbeitsgericht in Lüttich. Das Gericht wandte sich an den EuGH, um zu klären, ob die Regeln der Gemeinde Ans mit dem EU-Recht übereinstimmen.

Die Antwort aus Luxemburg war klar: Eine Politik der „strikten Neutralität“, die darauf abzielt, Druck von Anhängern verschiedener Religionen auf Anders- oder Nichtgläubige zu verhindern, ist rechtmäßig und sachlich gerechtfertigt. Das bedeutet, dass Arbeitgeber das Tragen sichtbarer religiöser Zeichen während der Dienstzeiten und am Arbeitsplatz komplett untersagen dürfen. Wichtig dabei ist, dass diese Regel für alle Religionen und Weltanschauungen „in kohärenter und systematischer Weise“ gelten muss. Wer also islamische Kopftücher verbietet, muss beispielsweise auch die jüdische Kippa und deutlich sichtbare christliche Kreuze verbannen.

(fd)

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