Kopftuchverbot fällt

In den Kindergärten

(19.05.2022) Noch sind sie verboten, aber nicht mehr lange. Das derzeit noch geltende Kopftuchverbot in den Kindergärten fällt. In der neuen 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wird die Maßnahme nicht mehr enthalten sein, bestätigte man im Bundeskanzleramt gegenüber der APA. Zuvor war der Verfassungsdienst in einer der APA vorliegenden Stellungnahme zum Schluss gekommen, dass das Kopftuchverbot "nicht mit der Bundesverfassung vereinbar" sein dürfte.

Neue 15a-Vereinbarung

In der geltenden 15a-Vereinbarung werden die Länder dazu verpflichtet, in ihren Landesgesetzen ein Kopftuchverbot in den Kindergärten zu verankern und mit entsprechenden Sanktionen zu versehen. Diese Konstruktion wurde gewählt, weil der Kindergarten in die Kompetenz der Länder fällt und eine bundesgesetzliche Regelung daher nicht möglich war. "Hebel" dafür waren die durch die 15a-Vereinbarung ausbezahlten Mittel.

Für Volksschulen bereits aufgehoben

Für die Volksschulen ist die von der ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführte Regelung bereits vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben worden. Für die Kindergärten sind die entsprechenden Landesgesetze (außer in Salzburg und Tirol) dagegen noch in Kraft. Mangels eines bisher bekannt gewordenen Falls eines Kopftuch tragenden Mädchens im Kindergarten wurde der Rechtsweg auch noch nicht beschritten.

FPÖ ist sauer

Erbost reagierte die FPÖ. "Die ÖVP fällt bei eigenen Gesetzen im Liegen um", so Generalsekretär Michael Schnedlitz in einer Aussendung. "Das Kopftuchverbot an Kindergärten und Schulen dient den Mädchen und Frauen mehr als jedes Gendersternchen oder Binnen-I und steht als Beitrag für Selbstbestimmung und Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern."

Vereinbarung soll am Freitag präsentiert werden

Die neue 15a-Vereinbarung könnte nun morgen, Freitag, im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz in Vorarlberg präsentiert werden. Darin enthalten sein dürfte eine über die kommenden fünf Jahre verteilte "Kindergartenmilliarde", mit der die Länder Geld für Pflichtkindergartenjahr, Ausbau des Angebots und Sprachförderung erhalten. Die Laufzeit der neuen 15a-Vereinbarung soll statt wie bisher drei nun fünf Jahre betragen. Die Mittel steigen damit von 125 Mio. (2018/19) bzw. 142,5 Mio. Euro (2019/20 bzw. 2021/22) auf jährlich 200 Mio. Euro. Im Gegenzug müssen die Länder bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.

(fd/apa)

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