Krankenpfleger vor Gericht!

Missbrauch von Patientinnen

(16.06.2023) Ein Diplomkrankenpfleger ist am Freitag im Grazer Straflandesgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Patientinnen vor einem Schöffensenat gestanden. Er soll 2015 zwei Frauen im Aufwachraum eines Sanatoriums belästigt haben. Der Angeklagte bestritt alle Vorwürfe. Sexuelle Fantasien seien bekannte Nebenwirkungen des Narkosemittels Propofol, führte die Verteidigerin an. Die Verhandlung wurde vertagt, ein Anästhesie-Sachverständiger wird beigezogen.

Der 51-Jährige arbeitet nach wie vor als Pfleger, mittlerweile allerdings in einem anderen Krankenhaus. Der erste Vorfall soll sich im Jänner 2015 ereignet haben. Eine Patientin wurde nach der Operation in den Aufwachraum gebracht. Dort soll der Anästhesiepfleger ihren bewusstseinsgetrübten Zustand ausgenützt haben und sie nicht nur betastet, sondern auch sexuelle Handlungen an ihr vollzogen haben. "Sie konnte klar erkennen, was er tat, es war ihr aber nicht möglich, entsprechend zu handeln", erläuterte die Staatsanwältin. Die Frau erzählte ihren Angehörigen noch am selben Tag von den Vorfällen und meldete diese auch der Klinikleitung, erstattete aber keine Anzeige.

Im Mai 2015 soll es zu einem ähnlichen Vorfall gekommen sein. Diesmal soll der Verdächtige die Frau schon vor der Operation belästigt haben, als diese bereits eine Beruhigungstablette bekommen hatte. Nach dem Eingriff soll er sich ihr nochmals sexuell genähert haben. Die Frau entschloss sich 2022 zur Anzeige, nachdem sie in einer Therapie über die Belästigungen gesprochen hatte.

Die Staatsanwältin schilderte, dass es im selben Jahr noch einen dritten ähnlichen Vorfall gegeben habe, auch hier hatte eine Patientin ähnliche Vorwürfe gegen den Pfleger erhoben. Es kam aber zu keinen weiteren Ermittlungen.

Der Angeklagte fühlte sich in keiner Weise schuldig. Es komme öfter vor, dass Patientinnen sexuelle Vorwürfe gegen jene Ärzte oder Pfleger erheben, die sie als erstes nach der Narkose sehen würden, meinte die Verteidigerin. "Sexuelle Fantasien sind eine bekannte Nebenwirkung von Propofol", führte sie weiter aus.

"Ich kann mich an die Vorfälle nicht erinnern, weiß aber, dass ich immer korrekt gehandelt habe", beteuerte der Angeklagte. Berührungen - auch im Intimbereich - ließen sich im Zuge der Pflege nicht immer vermeiden, meinte er. Die Verhandlung wurde vertagt, da ein Sachverständiger für Anästhesie beigezogen werden soll.

(apa/makl)

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