Kreditrahmen für Wien Energie

Thema im morgigen Gemeinderat

(20.09.2022) Am morgigen Mittwoch wird auch im Gemeinderat der Kreditrahmen für die Wien Energie beschlossen. Abgesegnet werden jene Tranchen, die die Stadt gewährt hat, sowie der Vertrag über das Darlehen des Bundes. Nötig waren die großen Finanzspritzen an den städtischen Energieversorger, um diesem die weitere Teilnahme an den Energiebörsen zu ermöglichen. Für Kritik sorgt weiterhin, dass Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) seine Notkompetenz dazu in Anspruch genommen hat.

Kredit aus Wien 1,4 Mrd.

Abgestimmt wird morgen zunächst über die Kredite in der Gesamthöhe von 1,4 Mrd. Euro, die der Stadtchef dem Konzern zur Besicherung seiner Geschäfte gewährt hat. Die erste Tranche war bereits im Juli von ihm freigegeben worden. Die Notkompetenz steht prinzipiell jedem österreichischen Bürgermeister zu. In Wien wurden zuletzt auch Corona-Maßnahmen oder Hilfe für Vertriebene aus der Ukraine auf diesem Weg fixiert.

Kredeit des Bundes über 2 Mrd. Euro

Neben den Wiener Krediten steht auch das Darlehen des Bundes über 2 Mrd. Euro auf der Tagesordnung. Konkret handelte es sich dabei um den zwischen Stadt und Wien Energie geschlossenen Vertrag zu den Bundesmitteln. Die Vereinbarung mit dem Bund selbst - also konkret mit der österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) - ist hingegen formal Sache des Landes und nicht der Gemeinde.

Kontroversen gibt es noch immer über die Notverfügungen des Stadtchefs. Die ÖVP möchte darum in der Fragestunde von Ludwig wissen, warum bei der ersten Inanspruchnahme im Juli nicht der Stadtsenat entschieden hat. Dies wäre die "rechtskonforme Vorgangsweise" gewesen, heißt es in der Anfrage. Laut einer Stellungnahme der Magistratsdirektion (Geschäftsbereich Recht) stellt sich der Sachverhalt jedoch anders dar. "Wenn eine Entscheidung in einer Krisensituation sofort - binnen Stunden - getroffen werden muss, dann kann laut Wiener Stadtverfassung nur die Notkompetenz des Bürgermeisters zur Anwendung kommen", hieß es in einer Stellungnahme. Die von der Opposition ins Spiel gebrachte Notkompetenz des Stadtsenats per Umlaufbeschluss bedürfe einer vorangehenden Beratung mit physischer Anwesenheit der Stadträte und könne daher nicht innerhalb weniger Stunden umgesetzt werden, wurde betont.

(fd/apa)

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