KTN: Wolfsjagd

Beschwerde eingebracht

(25.07.2023) Wird der Wolf jetzt doch nicht geschossen? Der Wiener Tierschutzverein hat Beschwerde gegen die Kärntner Wolfsverordnung beim Landesverwaltungsgericht Kärnten eingebracht. Kritisiert wird das fehlende Mitspracherecht anerkannter Umweltorganisationen. Man beruft sich auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom Juni, dass Umweltschutz-NGOs bereits an Behördenverfahren, in denen Normen des EU-Umweltrechts betroffen sind, beteiligt werden müssen, hieß es vom Verein gegen Tierfabriken (VGT).

Wie VGT-Obmann Martin Balluch in einer Aussendung sagte, würden "rechtswidrige Verordnungen statt Bescheide" erlassen, weil "gegen Letztere eine Bescheidbeschwerde möglich wäre". Dieses Vorgehen sei aber gesetzwidrig, habe der VwGH zur Fischotterverordnung festgestellt - Umweltorganisationen müssten bei unionsrechtskonformer Gesetzesanwendung "auch im Verordnungsverfahren Zugang zu Gerichten" haben.

"Rambo muss gestoppt werden"

Für Balluch sei der Ausgang bereits im Vorhinein klar: "Der Verwaltungsgerichtshof wird sich ja nicht selbst widersprechen." Wenig schmeichelhafte Worte hat er für den zuständigen Kärntner Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber (ÖVP) übrig: "Es wird Zeit, dass die Staatsanwaltschaft diesen Rambo stoppt und vor ein Strafgericht bringt. Er hat schon genug Schaden angerichtet." Balluch forderte persönliche Konsequenzen für Gruber.

6 tote Wölfe

Kärnten war das erste Bundesland, das Anfang 2022 eine eigene Verordnung verabschiedete, die die Jagd auf den eigentlich streng geschützten Wolf erleichtern sollte. Darin werden "Schadwölfe", die auf Almen Tiere reißen, und "Risikowölfe", die sich wiederholt in Siedlungen vorwagen, definiert. Dutzende Male hatte es seither mithilfe der Verordnung "Ausnahmen von den Schonvorschriften" gegeben, sechs Wölfe wurden in Kärnten bis Mitte Juli 2023 getötet.

(fd/apa)

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