Kuhurteil: Opfer hat Mitschuld
Landwirt haftet dennoch
(27.08.2019) Paukenschlag im umstrittenen Kuhattacken-Urteil! Eine Deutsche ist ja 2014 beim Wandern in Tirol von einer Kuh totgetrampelt worden. Ein Landwirt ist daraufhin zur Zahlung von mehreren hunderttausend Euro an die Hinterbliebenen verdonnert worden. Die Kuh-Warnschilder seien zu wenig gewesen, er hätte einen Zaun errichten müssen, so die Begründung. Doch jetzt hat das Oberlandesgericht Innsbruck das Urteil teilweise aufgehoben. Das Opfer hätte 50 Prozent Mitschuld, die Ansprüche sind daher halbiert worden.
Dennoch: Der Landwirt haftet und ist dementsprechend unzufrieden, sagt sein Anwalt Ewald Jenewein:
"Es geht zumindest in die richtige Richtung, aber mit diesem Urteil ist mein Mandant nicht glücklich. Er versteht nicht, dass eine Haftung bleibt. Er hat alle damals geforderten Vorkehrungen getroffen gehabt."