Kultur- und Freizeitbereich

Neue Regeln für den Restart

(25.05.2020) Jede Menge Corona-Ausnahmeregeln für den Kulturbereich! Ab Freitag sind ja wieder Indoor- und Outdoorveranstaltungen mit bis zu 100 Besuchern möglich. Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer hat heute die dazu nötigen Regeln präsentiert. 1 Meter Mindestabstand wäre ideal, es reicht aber auch ein freier Sitzplatz zwischen den Besuchern. Dann muss allerdings während der Veranstaltung der Mundnasenschutz getragen werden.

Die neuen Regeln für den Kulturbereich sind ein wenig kompliziert: Noch im Sommer sollen Veranstaltungen mit bis zu 1.250 Teilnehmern erlaubt sein. Bei der Abstandsregel wird es einige Ausnahmen geben.

Bei Indoor-Veranstaltungen mit Sitzplätzen muss folgendes beachtet werden:

  • Maskenpflicht oder 1-Meter-Abstand
  • Ab 29. Mai sind bis zu 100 Teilnehmer erlaubt
  • Ab 1. Juli sind bis zu 250 Teilnehmer erlaubt (sitzend)
  • Ab 1. August bis zu 500 Teilnehmer erlaubt, 1.000 mit Genehmigung der Behörde
  • Bei über 500 Teilnehmern muss der Veranstalter verpflichtend ein Hygienekonzept vorlegen

Bei Outdoor-Veranstaltungen mit Sitzplätzen gilt:

  • keine Maskenpflicht
  • Ab 29. Mai bis zu 100 Teilnehmer
  • Ab 1. Juli sind 500 Teilnehmer erlaubt
  • Ab 1. August sind 750, mit Genemigung 1.250 Teilnehmer erlaubt

Bei Veranstaltungen ohne Sitzplätze egal ob Indoor oder Outdoor gelten diese Regelungen aber nicht. Die Einhaltung des Abstandes ist schwerer zu kontrollieren, deshalb bleibt hier die Grenze weiterhin bei 100 Besuchern mit einem strengen 1-Meter-Abstand.

Ausnahmen bei Abstandsregel

Bei sitzenden Veranstaltungen muss in Zukunft nicht immer der 1-Meter-Abstand eingehalten werden. Entweder ein Meter Abstand oder ein Sitzplatz muss seitlich frei bleiben, so lautet die neue Faustregel im Kulturbereich. Menschen, die im gemeinsamen Haushalt wohnen und bis zu vier Erwachsene sollen sogar direkt nebeneinander sitzen dürfen. Allerdings, wenn jemand enger als einen Meter zusammensitzt, muss man eine Maske tragen. Die neuen Regelungen gelten vorerst für drei Monate, danach wird die Lage nochmals evaluiert

(ak)

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