Kurioser Rechtsstreit um Werkzeug

(06.12.2018) Kurioses Urteil in Kärnten! Ein St. Veiter verkauft übers Internet einen Bohrhammer. Nach zwei Tagen meldet sich der Käufer aus Tirol und behauptet, dass das Werkzeug kaputt sei. Den vollen Preis will er nicht zahlen, zurückschicken will er das Gerät aber auch nicht. Nach monatelangem Rechtsstreit kommt es zum Vergleich: Laut Gericht muss der Kärntner das Werkzeug zurücknehmen und das angezahlte Geld rücküberweisen.

Der Bohrhammer ist aber mittlerweile regelrecht zerstört worden, so Serina Babka von der Kärntner Krone:

“Die Reparatur würde deutlich mehr kosten, als das Gerät wert ist. Er hat nicht einmal alle Teile zurückbekommen. Und verkaufen kann er das Werkzeug so natürlich auch nicht mehr.“

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