Lauter Sex: Kündigungsgrund?
(27.11.2013) Zu lauter Sex ist demnächst Thema vor Gericht in Wien! Nachbarn sind gegen ein Pärchen vorgegangen, das das Liebesspiel im eigenen Badezimmer ein wenig zu laut betrieben hat. Der Mieterin wurde inzwischen deshalb schon die Wohnung gekündigt. Im Prozess soll jetzt geklärt werden, ob der Sex wirklich zu laut, die Kündigung damit gerechtfertigt war. Die Nachbarn haben als Beweis sogar eine 20-minütige Aufnahme vom wilden Treiben der Pärchens. Rechtsexperte Anwalt Johannes Schriefl zu KRONEHIT:
„Als Beweismittel kann man das schon vorlegen. Aber die Frage ist, wie das Gericht das wertet. Auch wenn es 20 Minuten sind, oder selbst wenn es eine ganze Stunde wäre. Das heißt noch nicht, dass das generelle Zusammenleben, also 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, dadurch verleidet wird.“