Lebenslang und Einweisung

Für Trafikantinnen-Mörder

(01.10.2021) Der Mann, der am 5. März 2021 seine Freundin in ihrer Trafik in der Nussdorfer Straße in Wien-Alsergrund angezündet hat, ist am Freitag am Landesgericht wegen Mordes und Brandstiftung zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus und erging nach ausgesprochen kurzer Beratungszeit. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Überraschenderweise nahm der 47-Jährige das Urteil unverzüglich an. "Ich mach nix", meinte er. Daran änderte auch eine Rücksprache mit seinem Verteidiger Michael Schnarch nichts mehr. "Er ist zur Überzeugung gelangt, dass ein Rechtsmittel nichts bringen würde", erläuterte dieser später gegenüber Journalisten.

Mord an Grausamkeit nicht zu überbieten

Die Höchststrafe sei in diesem Fall "einzig und allein die richtige Strafe", hatte zuvor die vorsitzende Richterin Sonja Weis in der Urteilsbegründung festgehalten. In diesem Gericht seien schon viele furchtbare Verbrechen verhandelt worden: "Aber das ist ein Mord, der heraus sticht, der an Grausamkeit nicht zu überbieten ist." Direkt zum Angeklagten gewandt, bemerkte Weis: "Sie haben alles getan, damit das Opfer nicht überlebt."

Keine Empathie gezeigt

Mit der Unterbringung im Maßnahmenvollzug sei man dem psychiatrischen Sachverständigen gefolgt. "Ich habe selten jemanden erlebt, der so wenig Empathie für ein Opfer aufbringt. Sie haben bis zum Schluss versucht, das Opfer schlecht zu machen", beschied die Richterin dem Angeklagten. Der Mann hatte in der auf zwei Tage anberaumten Verhandlung keine Reue gezeigt. Es tue ihm leid, räumte er zwar in seinem Schlusswort ein, um sogleich einzuschränken: "Sie hat mich so weit gebracht, ich wollte das nicht." Er habe die Tat "nicht geplant", beteuerte der 47-Jährige: "Das schaut ganz anders aus."

Schlussplädoyer

"Nichts rechtfertigt diese Tat und das qualvolle Leiden dieser Frau", hatte demgegenüber Staatsanwältin Susanne Schneider in ihrem Schlussplädoyer erklärt. Der Angeklagte habe "diese grausame Tat" genau geplant: "Er hat in Fläschchen abgefülltes Benzin griffbereit in sein Auto gelegt. Er hat abgewartet, bis sie allein in ihrem Geschäft und ihm ausgeliefert war". Elf Mal habe der Mann aus - grundloser - Eifersucht auf seine Partnerin eingeschlagen, sie minutenlang "bis zur Regungslosigkeit" mit einem Kabel gedrosselt, sie angezündet und die Tür hinter sich verschlossen: "Er überließ sie ihrem Schicksal." Vor Gericht habe er seine Tat "verharmlost".

Die Hinterbliebenen

Die Hinterbliebenen - Vater und Mutter der Getöteten, eine Schwester, ein Halbbruder und drei weitere Mitglieder der Familie - verfolgten getrennt vom restlichen Publikum von der Galerie des Schwurgerichtssaals aus die Verhandlung. Während der Vorführung der Videos entfernten sie sich. Unter Berücksichtigung der besonderen Grausamkeit der Tatausführung und des Umstands, dass die Eltern den wochenlangen Todeskampf ihrer Tochter auf einer Intensivstation miterleben mussten, erscheine im vorliegenden Fall ein Trauerschmerzengeld geboten, das über den üblichen Schmerzengeldsätzen liegt, führte ihr Rechtsvertreter aus. Rienmüller beantragte für den Vater, zu dem die Getötete ein besonders inniges Verhältnis hatte - sie hatte einen Wohnsitz auf seinem Bauernhof und betreute seine Pferde mit -, den Zuspruch von 50.000 Euro. Für die Mutter, die an einem Gehirntumor leidet, mehrere Operationen hinter sich hat und von ihrer Tochter gepflegt und finanziell unterstützt wurde, machte Rienmüller 60.000 Euro geltend. Mit ihrer Schwester, die sie wöchentlich sah, hatte die Trafikantin ein enges und inniges Verhältnis, die beiden verband unter anderem die Leidenschaft für Pferde. Ihr sollte der Angeklagte ein Trauerschmerzengeld in Höhe von 15.000 Euro ersetzen. Nichts davon wurde vom Angeklagten bzw. dem Verteidiger anerkannt. Das Gericht sprach dessen ungeachtet dem Vater und der Schwester die geltend gemachten Ansprüche in Bezug auf den Trauerschaden zur Gänze zu, die Mutter erhielt 50.000 Euro.

(fd/apa)

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