Lehrer behält tagelang Schüler-Handy

(22.05.2017) Würdest du nicht auch ausrasten, wenn dein Lehrer dir dein Smartphone übers Wochenende abnimmt? In Deutschland ist ein 16-Jähriger deswegen sogar vor Gericht gezogen. Der Schüler tippt an einem Freitag während des Unterrichts am Handy rum, sein Lehrer nimmt ihm das Smartphone ab. Doch erst am Montag hat die Mutter des Burschen das Handy abholen dürfen. Weil er am Wochenende nicht erreichbar gewesen ist, hat der Teenager eine Verletzung seiner Grundrechte gesehen. Das Gericht hat die Klage aber abgeschmettert.

Zu Recht, sagt Rechtsexperte Anwalt Johannes Schriefl:
“Es gibt kein Grundrecht auf Erreichbarkeit. Es gibt Grundrechte wie Freiheit oder Gesundheit, aber nur weil man zwei Tage sein Handy nicht bei sich hat, ist kein Grundrecht verletzt worden. Es wäre Wahnsinn gewesen, wenn der Schüler hier Recht bekommen hätte.“

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