Leih-Scooter Verbot in Paris?

Wien setzt auf härtere Regeln

(04.04.2023) In der französischen Hauptstadt Paris hat die Bevölkerung bei einer Umfrage für ein Verbot von Leih-E-Scootern gestimmt. In Wien will man die Miet-Scooter nicht völlig verbieten, aber strengere Regeln sollen ab Mai in Kraft treten.

Fast 90 Prozent der Abstimmungsteilnehmer sprachen sich dafür aus, die Leihgeräte von den Pariser Straßen zu verbannen. Die sozialistische Bürgermeisterin Anne Hidalgo hatte angekündigt, sich nach dem Votum zu richten, auch wenn das Ergebnis der Befragung rechtlich nicht bindend ist. In Paris stehen rund 15.000 E-Roller zum Leihen bereit. Privatgefährte sind von der Einschränkung nicht betroffen.

Befürworter schätzen die Leih-E-Scooter als unkompliziert zu bedienendes Fahrzeug gerade für kurze innerstädtischer Distanzen. Gegner argumentieren, dass die Roller massenweise im Weg stehen oder liegen. Auch wird beklagt, dass immer wieder Scooterfahrer verbotenerweise auf Gehsteigen unterwegs sind.

In Wien sorge man mit der Neuregelung dafür, dass das Scooter-Chaos auf den Gehsteigen bald ein Ende habe und das klimafreundliche Sharing-Angebot attraktiver gemacht werde. Zentrale Punkte der Neuregelung ab Mai sind ein Abstellverbot von Scootern auf Gehsteigen, die Einrichtung von fixen Abstellflächen an Hotspots und eine Limitierung der Anzahl in Bezirken, in denen es bisher ein Überangebot gab.

Für die Innere Stadt wird die Maximal-Anzahl 500 Scooter insgesamt betragen. In den Bezirken Leopoldstadt bis Alsergrund und Brigittenau werden in Zukunft insgesamt 1.500 Roller stehen dürfen. In den äußeren Bezirken soll das Angebot dagegen ausgebaut werden. Für die Kontrolle der neuen Regelungen sind dann auch die Parksheriffs zuständig. Ein „digitales Dashboard“ soll künftig zudem eine Kontrolle in Echtzeit ermöglichen. Ermittlung von Regelverstößen könnten somit zu jeder Zeit - auch rückwirkend - durchgeführt werden, heißt es.

Außerdem sollen Roller in Wien zukünftig mit 2 Bremsen, statt nur einer ausgestattet werden und mit Glocke plus Blinker. Klaus Robatsch vom Kuratorium für Verkehrssicherheit findet, dass zusätzlich die Höchstgeschwindigkeit der Leih-Roller auf 20 km/h statt 25 km/h runtergesetzt werden sollte. Andernfalls fände er eine Helmpflicht angemessen. Vergangenes Jahr wurden 3600 E-Scooter-Fahrer so schwer verletzt, dass sie ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten. In Österreich ist zusätzlich noch das Mindestalter für E-Scooter im Ländervergleich viel niedriger. Kinder ab 9 Jahren dürfen sich einen Roller ausleihen, in der Schweiz müssen die Lenker mindestens 16 Jahre alt sein.

(APA/JS)

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