Leonie: Prozesstag 3

Toxisch-letale Menge MDA

(29.09.2022) Am dritten Prozesstag rund um den Fall der getöteten 13-Jährigen in Wien waren am Donnerstag die Gutachter am Wort. Aufhorchen ließ bereits der toxikologische Sachverständige, Günter Gmeiner. Seine Untersuchungen ergaben, dass das Mädchen das Dreifache der letalen Dosis des synthetischen Suchtgifts MDA im Körper hatte. Gmeiner geht davon aus, dass die 13-Jährige mindestens sechs Ecstasy-Tabletten konsumiert haben muss.

Im Magen des Mädchens wurde nur noch eine geringe Menge MDA gefunden, was zeigt, dass die 13-Jährige das Suchtgift oral eingenommen hat, aber die Aufnahme in den Körper des 1,64 Meter großen und 47 Kilogramm schweren Mädchens bereits abgeschlossen war. Ohne notärztliche Hilfe wäre der Tod nicht verhinderbar gewesen.

Die Todesursache

Todesursächlich war laut Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp eine Kombination aus mehreren Faktoren. Durch die hohe Dosis von MDA kam es dann zu einer Hyponatriämie, eine verminderte Konzentration von Natriumionen im Blut. Bei der Hyponatriämie nimmt der Natriumgehalt im Körper stark ab. Durch den Salzmangel kann Flüssigkeit aus den Blutgefäßen in Lunge und Hirn übertreten. Die Wassereinlagerungen können schlussendlich zum Tod führen. Zudem verursachte das Suchtmittel eine Hyperthermie, also gefährlich erhöhte Körpertemperatur mit starkem Schweiß und Krämpfen.

Nicht ausgeschlossen werden kann, dass es auch zu einer möglichen Einflussstauung im Kopfbereich, etwa durch eine Brustkorbkompression oder durch die Schräglage des Körpers gekommen ist. Das Obduktionsgutachten ergab, dass das Mädchen infolge einer Suchtmittelvergiftung und Ersticken eines gewaltsamen Todes starb.

Angeklagte beschuldigen sich gegenseitig

Die Angeklagten bekannten sich zwar teilweise schuldig, gaben sich aber bisher gegenseitig die Schuld. Sie gaben zwar an, dass sie nicht wussten, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt war, sie gingen von einem Alter von 18 Jahren aus. Zwei sprachen von einvernehmlichen sexuellen Handlungen mit der 13-Jährigen, von Vergewaltigung wollten sie nichts wissen.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen aber vor, dass alle drei das Mädchen missbraucht haben sollen, sobald das Suchtgift zu wirken begann. Das ist auch mit den Hämatomen am Körper der 13-Jährigen, die sowohl vom Gerichtsmediziner als auch von der gynäkologischen Sachverständigen, Sigrid Schmidl-Amann, festgestellt wurden, in Einklang zu bringen. Auch die DNA-Sachverständige Christa Nussbaumer und die Faserspurexpertin Bettina Bogner zeigten ein deutliches Bild. Die DNA-Auswertung deutet darauf hin, dass die Männer mit dem Mädchen im engen Kontakt gewesen sein mussten. Dass die Übertragung der Spuren - wie es der Zweitangeklagte behauptet - durch das Kuscheln entstehen konnte, ist laut Nussbaumer "äußerst lebensfremd", da die "aussagekräftige Mischspur" des Opfers am Angeklagten auch noch nach drei Tagen feststellbar war.

Strafmaß 10 bis 20 Jahre

Für den ältesten Angeklagten, der im Tatzeitraum über 21 und somit erwachsen war, geht es im Fall eines Schuldspruchs um zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. Die beiden anderen müssten mit bis zu 20 Jahren rechnen. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Da wird jener Gutachter zu Wort kommen, der die Altersfeststellungsgutachten des Drittangeklagten verfasst hat. Der Beschuldigte behauptete im Vorfeld, erst 16 Jahre alt zu sein. Zum Tatzeitpunkt war er jedoch bereits 18 Jahre alt. Zudem werden am vierten Prozesstag die ersten Zeugen zu Wort kommen.

(fd/apa)

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