Lieferkettengesetz abgesegnet

Grünes Licht von EU-Staaten

(24.05.2024) Das umstrittene EU-Lieferkettengesetz wurde am Freitag in Brüssel vom Rat der EU-Staaten final abgesegnet. Es soll große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Nachdem das EU-Parlament im April seine finale Zustimmung gegeben hat, wird das Gesetz nun im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt in Kraft. Die EU-Staaten haben dann zwei Jahre Zeit für die nationale Umsetzung.

Die EU-Staaten konnten sich erst nach mehreren Anläufen im März auf einen gemeinsamen Kompromiss einigen - trotz des Widerstands einiger Länder, darunter Österreich. Auch im EU-Parlament hatte das Gesetz keine überragende Mehrheit erreicht: 374 Abgeordnete stimmten für das Vorhaben, 235 dagegen (19 Enthaltungen). Allerdings wurde der Anwendungsbereich deutlich eingeschränkt. Sah die Einigung zwischen den EU-Staaten und dem EU-Parlament noch vor, dass die Richtlinie für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern und 150 Mio. Euro Umsatz gelten soll, soll sie jetzt nur mehr ab 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. Euro Umsatz greifen.

Weiters sind ein risikobasierter Ansatz und Übergangspläne vorgesehen. Als Strafen können zum Beispiel die namentliche Anprangerung oder Geldstrafen in Höhe von bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens verhängt werden. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit der Einhaltung der Pariser Klimaziele vereinbar sind.

Die deutsche sowie die österreichische Wirtschaft hatten sich gegen die Regelung ausgesprochen. Sie kritisierten unter anderem kaum erfüllbare Dokumentationspflichten. Die deutsche Regierung hatte sich auf Druck der FDP enthalten. Auch der österreichische Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) stimmte dem Vorschlag nicht zu. Nachdem Italien seinen Widerstand aufgab, kam die notwendige Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten zustande.

"Nachdem Profiteure der Ausbeutung auf den letzten Metern das Gesetz abschwächen konnten, liegt es an den einzelnen Regierungen, für besseren Klimaschutz, Hilfen für KMUs und Zugang zu Gerichten zu sorgen", kommentierte Anna Leitner, Lieferketten- und Ressourcenexpertin bei GLOBAL 2000, in einem Statement gegenüber der APA. Die Umweltschutzorganisation forderte von der Regierung und großen österreichischen Unternehmen schon jetzt, mit der Umsetzung zu beginnen.

"Trotz bleibender Schlupflöcher ist das EU-Lieferkettengesetz ein historischer Schritt im Kampf gegen Hungerlöhne, Kinderarbeit und Naturzerstörung. Damit gibt es erstmals einen Rechtsrahmen, der Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet. Jetzt muss Österreich auf nationaler Ebene eine lückenlose Umsetzung sicherstellen", fordert Stefan Grasgruber-Kerl, Südwind-Experte für Lieferketten.

Auch Bettina Rosenberger, Geschäftsführerin vom Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe), appelliert an Österreich, seinen "großen Handlungsspielraum bei der Implementierung der Richtlinie (...) im Sinne der Menschenrechte zu gestalten. Somit hat Österreich die Möglichkeit, gravierende Schlupflöcher in der nationalen Umsetzung zu stopfen. Die Nationalratswahl wird auch für das österreichische Lieferkettengesetz eine Richtungsentscheidung sein."

"Eine harmonisierte Umsetzung und klare Anleitungen für Unternehmen werden der Schlüssel für die Implementierung sein", so BusinessEurope-Generaldirektor Markus Beyrer in einer Aussendung. "Die neuen Sorgfaltspflichtregeln werden die größte Reform des Unternehmensrechts in der Geschichte der EU sein und den europäischen Unternehmen umfangreiche Verpflichtungen, Haftungen und Sanktionen auferlegen. Wir erwarten, dass mit der Umsetzung ein einziges Regelwerk anstelle von 27 verschiedenen geschaffen wird."

(apa/mc)

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