Listenhunde: Beißkorb-Ausnahmen

(22.11.2018) Nach langen Diskussionen und Verhandlungen wird heute in Wien die Novelle des Tierhaltegesetzes beschlossen. Neben der Promillegrenze für Gassi-Geher müssen künftig auch alle Hundehalter einen Sachkundenachweis erbringen. Für Listenhunde kommt zudem die heiß diskutierte generelle Beißkorbpflicht.

Doch jetzt gibt es plötzlich Ausnahmen: Bereits angemeldete Listenhunde, die älter als drei Jahre sind, sind vom Maulkorb befreit, wenn der Besitzer eine Einzelfallprüfung vor einer Kommission ablegt. Hundetrainer Sascha Steiner:
"Ich lehne diese generelle Maulkorbpflicht völlig ab. Aber diese Ausnahme sorgt ja für noch mehr Verwirrung. Wie will man das denn kontrollieren? Muss dann jeder einen speziellen Ausweis sichtbar tragen?"

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