Lockdown-Gipfel

Wie geht es weiter?

(01.02.2021) Der Lockdown-Gipfel ist derzeit voll im Gange. Heute, Montag den 8. Februar ab 18 Uhr, verkündet Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) seine mit der Regierung, Experten und Landeshauptleuten gefällte Entscheidung in einer Pressekonferenz. Essentiell für den weiteren Kurs ist dabei vor allem die Öffnung der Schulen. Die Lockdown-müde Bevölkerung erwartet mit Spannung die weitere Vorgehensweise. Bundeskanzler Kurz meint: "Es ist daher nur maximal möglich, nur behutsame Öffnungsschritte zu setzen. Wir wissen, dass es das Bedürfnis gibt, wieder die Kinder in die Schule zu schicken und auch die Arbeitslosigkeit zu senken. Wir haben uns daher verständigt, einige Sicherungsschritte und Verschärfungen zu setzen."

Schulen

Die Schulen sollen ab kommenden Montag, also nach den Semesterferien, wieder zurück in den Präsenzunterricht wechseln. Dies betrifft aber nur Volksschulen in vollem Maße, bei Unter- und Oberstufe herrscht für die einzelnen Klassen Schichtbetrieb. Regelmäßige Testungen mit einer Gültigkeit von 48 Stunden und eine FFP2-Pflicht für Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren ergänzen das Programm zur Gewährleistung der gesundheitlichen Sicherheit.

Handel

Die wohl massivsten Unstimmigkeiten zwischen Bundeskanzler und Landeshauptleuten ergaben sich bei der Öffnung des Handels. Dieser soll nun mit massiven Einschränkungen öffnen: Wie bereits im Frühjahr muss pro Kunde eine Fläche von 20 Quadratmetern gewährleistet werden. Dies soll auch für Museen gelten - außerdem gilt nach wie vor die Tragepflicht von FFP2-Masken.

Dienstleistungen

Auch körpernahe Dienstleister wie Friseur- oder Kosmetikstudios dürfen wieder öffnen. Neben der FFP2-Maskenpflicht sind aber nicht nur regelmäßige Testungen des Personals verpflichtend, sondern auch sogenannte "Eintrittstests" für die Kunden.

Hotellerie und Gastronomie

Keinen konkreten Termin gibt es hingegen für die Öffnung von Hotellerie und Gastronomie. Sie bleiben, wie auch Fitnessstudios, weiterhin geschlossen. Abholung oder Lieferung von Speisen bei Restaurants, sowie die Beherbergung von Geschäftsreisenden bleibt aber erlaubt. Die Perspektive in diesen Bereichen ab Anfang März soll am 15. Februar bekannt gegeben werden.

Ausgangssperre

Die Ausgangssperre wird, wie auch schon nach früheren "harten" Lockdowns, zeitlich begrenzt. Sie gilt nun nur noch zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr früh. Auch die Ausnahmen bei "Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum", "Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten", zur "Deckung notwendiger Grundbedürfnisse" und der Weg zur Arbeit sind weiter erlaubt. Außerdem dürfen sich nun zwei Haushalte mit maximal 4 Erwachsenen wieder treffen.

Neben den Öffnungen gibt es aber auch Verschärfungen in zwei Bereichen: Einerseits sollen die Strafen bei Verstoß gegen die Corona-Maßnahmen deutlich angehoben werden, andererseits werden das Grenzregime und somit die Einreisebedingungen verschärft.

(JK)

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