Mädchen bei Flug missbraucht!
Sitznachbar übergriffig!
(20.08.2025) Schockierender Fall im internationalen Flugverkehr: Auf einem Swiss-Flug von Mumbai nach Zürich hat ein 44-jähriger Geschäftsmann aus Indien ein 15-jähriges Mädchen sexuell missbraucht. Der Mann wurde nun vom Bezirksgericht Bülach wegen Vergewaltigung und sexueller Handlungen mit einem Kind schuldig gesprochen – und erhielt dennoch eine vergleichsweise milde Strafe.
Angriff während Nachtflug
Der Übergriff ereignete sich bereits im März dieses Jahres. Der Mann saß während des rund neunstündigen Nachtfluges neben der Jugendlichen. Nachdem sie eingeschlafen war, nahm der verheiratete Inder sexuelle Handlungen an ihr vor. Vor Gericht rechtfertigte er sich mit den Worten: „Es ging mit mir durch.“ Er räumte ein, dass das Mädchen nicht in die Handlungen eingewilligt habe.
Neues Sexualstrafrecht in der Schweiz. Besonders brisant: Der Fall wurde nach dem seit Juli 2024 gültigen reformierten Sexualstrafrecht beurteilt. Dort gilt: „Nein heißt Nein“ – jede Handlung ohne Zustimmung gilt als Vergewaltigung. Auch ein Schockzustand reicht als Zeichen der Ablehnung.
Die 15-Jährige schilderte vor Gericht, sie sei im Moment des Übergriffs wie erstarrt gewesen und habe keinerlei Möglichkeit gehabt, sich zu wehren. „Sie ließ den Übergriff wort- und regungslos über sich ergehen“, heißt es in der Anklageschrift.
Gericht urteilt milde
Trotz der klaren Beweislage verhängte das Gericht lediglich eine bedingte Haftstrafe von 18 Monaten. Der Richter bezeichnete das Strafmaß selbst als „knapp angemessen, wenn auch eher tief“.
Zusätzlich ordnete das Gericht an:
- fünf Jahre Landesverweis,
- ein lebenslanges Berufsverbot für Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen,
- die Zahlung von 9000 Franken Verfahrenskosten.
Da der Täter seit dem Vorfall in Sicherheitshaft saß, wurde er nach der Urteilsverkündung entlassen und der Abschiebung an das Migrationsamt übergeben.
(fd)