Mädchen (14) vergewaltigt!

Täter fasst 4 Jahre Haft aus

(23.04.2024) Ein erschütternder Fall ist im Innsbrucker Landesgericht verhandelt worden, bei dem ein 23-jähriger Syrer vier Jahre unbedingte Haft ausgefasst hat. Der Vorfall, der zur Anklage führte, ereignete sich am 14. Oktober, als ein syrisches Mädchen, gerade einmal 14 Jahre alt, in die Wohnung ihres Landsmannes aus ihrer Heimatgemeinde ging. Obwohl die beiden sich kannten, nahm der Abend eine tragische Wendung.

5 Mal vergewaltigt

Laut Anklage wurde das Mädchen durch physische Gewalt zu wiederholtem Geschlechtsverkehr gezwungen. Der Angeklagte drohte ihr zudem mit dem Tod, falls sie über die Vorfälle spräche. Diese schwerwiegenden Umstände führten zur Feststellung der Schuld durch den Schöffensenat, der unter der Leitung von Richter Thomas Wallnöfer stand.

Was genau ist Gewalt?

Richter Wallnöfer erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass der Begriff der Gewalt jegliches Handeln umfasse, das darauf abziele, den physischen Widerstand des Opfers zu überwinden. Dies spiegelt das Verständnis des Gerichts wider, dass physische Übermacht und Drohungen schwerwiegende Verletzungen der persönlichen Freiheit und Sicherheit darstellen.

Schadenersatz

Neben der Gefängnisstrafe wurde der Verurteilte verpflichtet, dem Opfer eine Entschädigung von 5000 Euro zu zahlen. Diese Entscheidung unterstreicht die Bemühungen des Gerichts, Opfern von sexueller Gewalt Gerechtigkeit zu verschaffen und ihnen Unterstützung anzubieten. Die Verteidigung des Mannes hat bereits vollständige Berufung gegen das Urteil eingelegt, bis der Richterspruch also rechtskräftig wird, kann es noch dauern.

(fd)

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