Mädchen (5) ertrinkt in Therme

BGLD: Ist der Vater Schuld?

(19.08.2023) Bereits am kommenden Dienstag startet der Prozess gegen den Vater einer 5-Jährigen, wegen grob fahrlässiger Tötung. Nach dem Tod des Mädchens in der Therme Lutzmannsburg (Bezirk Oberpullendorf) im März steht der Mann am kommenden Dienstag in Eisenstadt vor Gericht. Die Anklage lautet deshalb auf grob fahrlässige Tötung, da das Kind, das noch nicht schwimmen konnte und ohne Schwimmflügerl in tiefes Wasser gesprungen war, während der Vater im Thermenrestaurant und im Außenbereich gewesen sein soll. Der Prozess am Landesgericht Eisenstadt startet um 10.30 Uhr und ist für zwei Stunden angesetzt.

In 2 Meter tiefes Becken gesprungen

Dem Vater wird vorgeworfen, dass er als Aufsichtsperson die gebotene Aufmerksamkeit und Sorgfalt grob fahrlässig außer Acht gelassen hat. Dies führte zum Ertrinken des Kindes. Das Mädchen war in ein 1,9 Meter tiefes Wasserbecken gesprungen und ertrunken, da es noch nicht schwimmen konnte. Der Mann soll sich währenddessen laut Anklage über 20 Minuten lang im Restaurant der Einrichtung bzw. draußen aufgehalten haben.

Reanimation erfolglos

Ein Badegast war auf das im Wasser treibende Mädchen aufmerksam geworden. Trotz Erster Hilfe und Reanimationsmaßnahmen starb es später in der Klinik Donaustadt in Wien. Keinen Anhaltspunkt für einen Sorgfaltsverstoß hatte es hingegen beim Geschäftsführer der Sonnentherme und dem Bademeister gegeben. Diese Ermittlungsverfahren wurden eingestellt.

(fd/apa)

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