Mädchen in Therme ertrunken

Bedingte Haft für Vater

(22.08.2023) Der 39-jährige Wiener, dessen fünfjährige Tochter im März in der Sonnentherme Lutzmannsburg (Bezirk Oberpullendorf) ertrunken ist, ist heute am Landesgericht Eisenstadt zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten und einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt worden. Der Mann hatte seine beiden Kinder alleine gelassen und war für über 20 Minuten ins Thermenrestaurant und in den Außenbereich gegangen. Vor Gericht bekannte er sich unter Tränen schuldig.

Grob fahrlässige Tötung

Richterin Birgit Falb verurteilte den Wiener - noch nicht rechtskräftig - wegen grob fahrlässiger Tötung. Während er im Restaurant und im Außenbereich unterwegs war, sprang seine fünfjährige Tochter, die noch nicht schwimmen konnte, ohne Schwimmhilfe in ein rund 1,9 Meter tiefes Becken und ertrank. Ein Badegast bemerkte das im Wasser treibende Mädchen. Das Kind starb jedoch trotz Erster Hilfe und Reanimationsmaßnahmen später in der Klinik Donaustadt in Wien.

Kinder alleine gelassen

Warum er die Kinder alleine gelassen habe, könne er sich nicht mehr erklären, sagte der 39-Jährige unter Tränen. Er habe den Mädchen gesagt, sie sollen sitzen bleiben und nicht ins Wasser springen - und habe angenommen, dass sie das, wie sonst auch, befolgen werden. Der Wiener müsse nun selbst damit leben, dass er seine Tochter verloren habe, betonte sein Anwalt: "Er ist seit diesem Vorfall ein gebrochener Mensch. Er wird sich diesen fatalen Fehler selbst bis ans Ende seiner Tage nicht verzeihen können."

6 Monate bedingte Haft und Schmerzensgeld

Die sechsmonatige Haftstrafe wird dem 39-Jährigen bei einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Neben den 2.700 Euro Geldstrafe muss er jeweils 15.000 Euro an die Mutter, von der er geschieden ist, und die Schwester des verstorbenen Mädchens zahlen. Letztere war in der Therme dabei und hat laut Falb auch eine Zeit lang die Reanimationsversuche an der Fünfjährigen mitangesehen.

(fd/apa)

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