Maskenpflicht ab Freitag
in Shops und Gastro
(07.09.2020) Die Maskenpflicht soll – in Regionen mit gelber Ampelfarbe – bis spätestens Freitag wieder auf den gesamten Handel sowie die Gastronomie ausgeweitet werden. Auch Gesundheitsminister Rudolf Anschober hat angekündigt, diese Maßnahme bis spätestens 11. September rechtsverbindlich umzusetzen. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind lediglich Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Schutzmaske tragen können.
Der Mund-Nasen-Schutz muss ab dann auch wieder in der Gastronomie getragen werden - allerdings gilt das nur für das Personal, nicht für die Gäste.
Veranstaltungsregeln erst ab Oktober
Verschärfungen bei Veranstaltungen gibt es erst ab 1. Oktober. Da gilt dann: Bei Events mit zugewiesenen Sitzplätzen in geschlossenen Räumen – etwa in der Oper oder in Sporthallen – sind maximal 2.500 Besucher erlaubt. Zudem muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, der auch am Platz nicht abgenommen werden darf. Das gilt auch für Personal mit Besucherkontakt.
Bei Outdoor-Events gilt eine Besucherobergrenze von 5.000 Personen. Auch hier muss eine Schutzmaske getragen werden. Anders als bei Indoor-Veranstaltungen darf der Mund-Nasen-Schutz aber am Platz abgenommen werden.
(mh)