Maskenpflicht im Handel bleibt

Auch in Öffis und Pflegeheimen

(07.05.2022) Die Maskenpflicht für den lebensnotwendigen Handel bleibt vorerst bestehen. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hat der Forderung der Gewerkschaften, auch im Handel und Banken auf den Corona-Schutz zu verzichten, eine Absage erteilt. Die Verordnung mit den auch für Krankenhäuser und Pflegeheime, Öffis und Behörden geltenden Maßnahmen zum Schutz vulnerable Personen gilt zumindest bis 8. Juli.

Rauch argumentierte am Freitag in der "ZiB2", dass vor Kurzem erstmals zwei neue Corona-Varianten - BA.4 und BA.5 - in Österreich festgestellt worden seien. Das sei "ein heikler Zeitpunkt, um jetzt weitere Lockerungen zu verkünden". Da neue Lockerungsschritte ins Auge zu fassen "wäre in meinen Augen jetzt nicht angezeigt". Man beobachte die Lage sehr genau, wenn sie stabil bleibt und die Zahlen weiter sinken, halte er es "durchaus für möglich, zum Sommerbeginn weiter zu gehen".

Seit dem letzten großen Lockerungsschritte Mitte April gilt die FFP2-Pflicht - zum Schutz vulnerabler Personen - nur noch in geschlossenen Räumen von Krankenanstalten und Heimen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, im Kundenbereich des lebensnotwendigen Handels, im Parteienverkehr der Verwaltungsbehörden und in Einrichtungen zur Religionsausübung außerhalb von Messen.

Die Gewerkschaft ist in der vergangenen Woche massiv dagegen aufgetreten, dass die Corona-Prävention in jenem Teil des Handel, in dem lebensnotwendige Güter verkauft werden, sowie im Kundenbereich von Banken beibehalten wurde. Die GPA-Vorsitzende Barbara Teiber brachte vor, dass das Maskentragen eine "sehr große Belastung" für die Angestellten wäre - und verwies darauf, dass Tausende maskenlos feiern dürften und es etwa in Gasthäusern keine Zugangsbeschränkungen gebe. Der Handelsverband hat schon am Karfreitag eine Petition für die Abschaffung der Maskenpflicht gestartet.

(APA/CD)

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