kommt die Maskenpflicht
im freien?
(18.02.2021) Die FFP2-Maskenpflicht kann von lokalen Behörden nun auch für bestimmte Bereichen im Freien angeordnet werden. Ein Sprecher von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) bestätigte am Donnerstag, dass ein entsprechender Erlass, der bisher das Verordnen eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien ermöglichte, im Februar entsprechend adaptiert wurde. Angesichts der weiter steigenden Zahl der Neuinfektionen sprach der Minister am Donnerstag von einer "Risikophase bis Ostern".
Eine (generelle) Pflicht auch im Freien eine FFP2-Maske zu tragen, bestehe derzeit ja etwa bereits auf Outdoor-Märkten, erinnerte Anschober am Rande einer Pressekonferenz. Mit der Adaptierung des Erlasses kann nun im Bedarfsfall seitens der lokalen Behörden eine solche Pflicht auch für andere stark frequentierte Orte im Freien - wie etwa bei Warteschlangen vor Einkaufszentren - eine FFP2-Pflicht angeordnet werden.
Konfrontiert mit dem aktuellen 24-Stunden-Anstieg der Neuinfektionen auf knapp 2.000 am Donnerstag sagte Anschober auf der Pressekonferenz: "Die Zahl ist eine, die in den letzten Tagen gestiegen ist, so ist es." Es bestehe durch die "immer stärkere Ausbreitung der beiden Mutationen (der britischen und der südafrikanischen Anm.)" ein Druck auf die Infektionszahlen. "Deswegen sind die beiden Wochen eine Risikophase bis Ostern. Die Umstellung, die Transformation vom Stammvirus auf die zwei Mutationen, die deutlich ansteckender sind, ist ein Thema, das den Druck verstärkt. Wir steuern dagegen mit den FFP2-Masken, dem (auf zwei Meter vergrößerten, Anm.) Mindestabstand und ganz stark mit den Testungen."
(APA/FD)