Meldepflicht: Bares ab 1000€?
Fakt oder Fake!
(10.11.2025) Ein Video in den sozialen Medien sorgt derzeit für ordentlich Verunsicherung:
Darin wird behauptet, ab Dezember 2025 müssten Bürger:innen ihre privaten Bargeldbestände ab 1000 Euro „beim Amt anmelden“. Wer mehr Geld zu Hause lagert, müsse es dem Staat melden – sonst drohe Ärger.
Diese Behauptung ist falsch
Das virale Video – und wo es auftaucht
Das Gerücht verbreitet sich vor allem über TikTok, Instagram und Facebook. In den Clips ist sinngemäß zu hören, Bargeldbestände ab 1000 Euro müssten künftig registriert werden, weil „neue EU-Regeln“ das so vorschreiben würden. Mittlerweile ist der Inhalt auch auf YouTube gelandet – etwa in einem Video mit dem Titel
„Bargeldbestände müssen beim Amt angemeldet werden – armes Deutschland …“
Das Original-Posting lässt sich kaum mehr eindeutig zuordnen, weil der Clip von verschiedenen Accounts immer wieder hochgeladen und weiterverbreitet wird.
Was wirklich gilt: keine Meldepflicht für dein Bargeld
Tatsächlich gibt es weder in Deutschland noch in Österreich eine Pflicht, privates Bargeld zu Hause beim Amt zu melden.
- Die deutsche Finanzaufsicht BaFin stellt klar, dass keine Meldepflicht für private Bargeldbestände existiert – und auch keine geplant ist.
- Das österreichische Finanzministerium und Zollbestimmungen regeln zwar den Umgang mit größeren Bargeldsummen, aber:
- Wie viel Bargeld du zu Hause hast, bleibt privat.
- Es gibt keine Obergrenze und keine Anmeldepflicht für Bargeld im Haushalt.
- Wie viel Bargeld du zu Hause hast, bleibt privat.
Diese Gerüchte halten sich schon länger und werden immer wieder aufgewärmt
Rechtslage in Österreich – kurz & klar
In Österreich gelten im Wesentlichen drei Punkte:
- Bargeld zu Hause
- Du darfst beliebig viel Bargeld zu Hause aufbewahren.
- Es gibt keine Meldepflicht für Bargeldbestände im Safe, im Kuvert oder im Sparschwein.
- Du darfst beliebig viel Bargeld zu Hause aufbewahren.
- Große Bargeldtransaktionen
- Bei größeren Barzahlungen oder Einzahlungen greifen Geldwäsche-Regeln:
- Banken und bestimmte Unternehmen müssen bei hohen Bargeldbeträgen (typischerweise ab rund 10.000 Euro) die Herkunft des Geldes prüfen.
- Das betrifft aber Transaktionen, nicht dein Erspartes unter der Matratze.
- Bei größeren Barzahlungen oder Einzahlungen greifen Geldwäsche-Regeln:
- Bargeld bei Reisen
- Wer 10.000 Euro oder mehr in bar über die EU-Grenze mitnimmt, muss das beim Zoll anmelden – auch in Österreich.
- Wer 10.000 Euro oder mehr in bar über die EU-Grenze mitnimmt, muss das beim Zoll anmelden – auch in Österreich.
Eine „Bargeld-Meldepflicht ab 1000 Euro“ für private Bestände existiert nicht – weder im österreichischen Gesetz noch in EU-Regeln.
„Bargeld-Lügen“ sind ein wiederkehrendes Muster
Das österreichische Faktencheck-Portal Mimikama beobachtet seit Jahren Gerüchte rund um ein angebliches Bargeldverbot oder neue Meldepflichten.
In mehreren Checks hat Mimikama zuletzt ähnliche Behauptungen widerlegt – etwa:
- angebliche Meldungen von Bargeldabhebungen ab 2000 Euro direkt an das Finanzamt,
- oder die Behauptung, man müsse beim Geldabheben künftig einen „Verwendungszweck“ angeben.
Beides hat Mimikama als frei erfunden bzw. „Bargeld-Lüge“ entlarvt.
Das Muster ist immer ähnlich:
Ein echter Teil (z.B. Geldwäsche-Regeln ab 10.000 Euro) wird mit einer erfundenen Grenze kombiniert – heraus kommt eine Story, die Angst macht und sich gut teilt.
Warum das Gerücht so viele verunsichert
Bargeld steht für viele Menschen für Freiheit und Kontrolle über das eigene Geld. In Zeiten von Teuerung und wirtschaftlicher Unsicherheit greifen Geschichten über angebliche Verbote oder Meldepflichten besonders leicht:
- Sie schüren die Angst vor Enteignung und
- nähren das Gefühl, der Staat wolle ins Private eindringen.
Genau auf diese Emotionen zielt das Video ab – eine rechtliche Grundlage gibt es dafür aber nicht.
(fd)