Mobilfunker verteuern Tarife

(13.03.2018) Als Kunde von Drei, T-Mobile und A1 musst du künftig tiefer in die Tasche greifen! Die großen Mobilfunker erhöhen ab 1. April wieder ihre Tarife. Genauer gesagt wird bei zahlreichen Verträgen die Grundgebühr teils um über drei Prozent angehoben.

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Dabei handelt es sich um die sogenannte Wertsicherung, die den Anbietern eine Inflationsanpassung erlaubt. Deswegen außerordentlich kündigen kannst du als Kunde nicht.

Marlies Leisentritt vom Verein für Konsumenteninformation:
"Erfolgt die Entgeltänderung aufgrund einer gültigen Wertsicherungsklausel, also zum Beispiel anhand des Verbraucherpreisindex, ist dies kein Anwendungsfall von § 25 Abs 3 TKG. Den Kunden steht daher in diesem Fall kein Sonderkündigungsrecht zu."

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