Mögliche Ausgangssperren?

Covid-Maßnahmengesetz

(14.09.2020) Kommen etwa wieder Ausgangssperren und wann dürfen wir das Haus dann verlassen? Das von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorgelegte neue Covid-Maßnahmengesetz erlaubt weitgehende Eingriffe in unseren Alltag. Bis Ende 2021 sollen damit in Österreich - nach Genehmigung durch den Hauptausschuss des Nationalrats - Betretungsverbote und Ausgangssperren möglich sein.

Könnte wieder Ausgangssperren geben
Sollten die geltenden Corona-Maßnahmen nicht ausreichen, um Covid-19 einzudämmen und ein Zusammenbruch der medizinischen Versorgung drohen, dann soll es die Möglichkeit einer weitgehenden Ausgangssperre ("Ausgangsregelung") geben. In Abstimmung mit dem Hauptausschuss des Nationalrats könnte Anschober dann verfügen, "dass das Verlassen des privaten Wohnbereichs nur zu bestimmten Zwecken zulässig ist". Eine ähnliche Regelung hatte die Regierung ja schon im ersten "Lockdown" erlassen, sie war aber rechtswidrig.

Fünf Ausnahmen
Jetzt werden die fünf Ausnahmen gesetzlich geregelt: Du darfst die Wohnung nur noch zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr, zur Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, für berufliche Zwecke und zum Aufenthalt im Freien zur "körperlichen und psychischen Erholung" verlassen. Das gilt wiederum aber nur, wenn die Einhaltung der geltenden Auflagen (Abstandsregel, Maskenpflicht) sichergestellt ist.

Hohe Strafen bei Verstoß
Auch neu geregelt ist der Punkt „Kontrolle und Strafen“, wo Bezirkshauptmannschaften und Magistraten umfangreiche Rechte erhalten werden. Heißt: Sollten Auflagen missachtet werden, muss den Behörden der Zugang zu Räumlichkeiten und entsprechenden Unterlagen gewährt werden - bei Verstößen drohen heftige Strafen bis zu 1450 Euro, sowie 30.000 Euro für Unternehmen. Der private Wohnbereich ist ausgenommen.

(mt/apa)

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