Mutter-Kind-Pass weiter Kassenleistung

Vertragskündigung ist vom Tisch

(24.03.2023) Die Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes (künftig: Eltern-Kind-Pass) bleiben weiter eine Kassenleistung - die von der Ärztekammer angedrohte Kündigung des Kassenvertrages ist vom Tisch. Einen entsprechenden Beschluss haben die Gremien der Kurie der niedergelassenen Ärzte am Freitag gefasst, nachdem man sich mit den zuständigen Ministerien und der Sozialversicherung geeinigt hatte. Das teilten die Standesvertretung und die Bundesregierung mit.

Die Ärztekammer hat damit nun doch das vor rund zwei Wochen verbesserte Angebot angenommen. Für die Anhebung der seit 1994 nicht erhöhten Tarife werden nun 19,75 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit können alle Tarife für die Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes um 75,06 Prozent angehoben werden. Zusätzlich wurden für die Ausweitung der Leistung weitere 17 Millionen Euro budgetiert.

Ende des Vorjahres hatte der Bund ein Budget von 17 Millionen Euro für die Valorisierung der Ärzte-Honorare zugesagt. Damit sollte die schon damals angedrohte Vertragskündigung verhindert und eine Erhöhung um 77 Prozent erreicht werden. Ende Februar hatte die Ärztekammer aber wieder Alarm geschlagen und betont, dass sich damit nur eine Anhebung um 62,5 Prozent ausginge. Die Kammer begründete dies mit der inzwischen stark gestiegenen Inflation und verlangte um weitere 4 Millionen Euro mehr. Die Politik und die Sozialversicherungen hatten dann das Angebot auf 19,75 Mio. Euro erhöht, die Ärztekammer hatte dazu aber weitere Gespräche gefordert und betont, dass die Vertragskündigung weiter im Raum stehe, wenn man sich nicht bis Ende März einigen sollte.

Diese Gespräche haben nun doch zu einem Ergebnis geführt. Somit stehen für die Valorisierung der Leistungen die angebotenen 19,75 Millionen zur Verfügung. Konkret bedeutet das, dass alle Tarife um 75,06 Prozent angehoben werden, die Ultraschalltarife werden um 46,7 Prozent erhöht. Die ebenfalls geforderte automatische Valorisierung gibt es zwar nicht, es soll aber Ende 2024 erneute Gespräche über Anpassungen geben.

Diesem Beschluss müssen nun noch die Landes-Ärztekammern zustimmen. Die Bundeskurie gehe aber davon aus, dass die Bundesländer diesem Empfehlungsbeschluss auch umsetzen werden, hieß es in einer Aussendung.

(APA/TH)

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