NÖ: Missstände in Schweinebetrieb

AMA beendete Zusammenarbeit

(30.01.2026) Im Fall der möglichen Missstände in einem Schweinebetrieb im Bezirk Hollabrunn hat die Agrarmarkt Austria (AMA) die Zusammenarbeit beendet. Außerdem laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Korneuburg wegen Tierquälerei gegen vier ehemalige Mitarbeiter.

Nach Aufkommen der Vorwürfe im vergangenen November hatte die AMA externe Kontrolleure entsandt. Als Grundlage für weitere Entscheidungen wurden danach u.a. Stellungnahmen vom betroffenen Hof sowie vom Betriebstierarzt eingeholt. Nun ist das Unternehmen nicht mehr ins Qualitätsprogramm der AMA eingebunden, damit ist auch das Gütesiegel weg. Details wurden von einer Sprecherin mit Verweis auf rechtliche Gründe nicht genannt.

Rund 20 Maßnahmen der Bezirkshauptmannschaft

Seitens der Bezirkshauptmannschaft wurde indes ein Maßnahmenkatalog mit rund 20 kurz- bis langfristigen Vorgaben ausgearbeitet. Enthalten seien Schulungen der Mitarbeiter, eine bessere Hygiene oder mehr Beschäftigungsmaterial für die Tiere. Zudem gehe es um mehr Licht für die Schweine und eine bessere Belüftung, bestätigte Bezirkshauptmann Karl-Josef Weiss auf Anfrage. Für die langfristigen Schritte müssten die Stallungen teilweise umgebaut werden. "Der Betrieb arbeitet intensiv an der Umsetzung aller Maßnahmen und kooperiert eng mit den involvierten Behörden", hielt Weiss in einer der APA übermittelten schriftlichen Stellungnahme fest.

Die auf Videoclips des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) bei Misshandlungen von Schweinen zu sehenden Mitarbeiter wurden vom Betrieb im Vorjahr entlassen. Der Inhaber des Hofs zeigte sich "schockiert" sowie "persönlich betroffen" und kündigte an, alle nötigen Konsequenzen zu ziehen. Gegen vier der ehemals im Schweinebetrieb beschäftigten Personen ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Korneuburg. Im Raum stehe der Verdacht der Tierquälerei, sagte Behördensprecher Josef Mechtler am Freitag.

Der VGT begrüßte in einer Aussendung den Wegfall des AMA-Gütesiegels für den Betrieb ebenso wie die strafrechtlichen Ermittlungen. Es zeige sich, "dass die Vorwürfe vollinhaltlich stimmen", obwohl sie vom Betreiber in einer ersten medialen Reaktion zurückgewiesen worden sind.

(mt/apa)

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