Mann will 152.000 Euro für Kuss

Nach Date folgt die Anklage

(16.06.2020) Kaum zu fassen, welche schweren Folgen ein einziger Kuss haben kann. Der Brite Martin Ashley Conway wird jedenfalls einen konkreten Kuss wohl nie vergessen. Der Personal Trainer lernt auf einer Online-Plattform eine Frau kennen und trifft sie schließlich, nachdem sie einige Zeit täglich hin und her geschrieben haben.

Während des Dates tauschen die beiden intime Küsse miteinander aus. Noch am selben Abend informiert die Frau den 45-Jährigen, dass sie Lippenherpes habe. Martin sagt ihr, er wisse nichts über die Krankheit, da er noch nie zuvor damit infiziert gewesen sei. Vor allem wisse er nichts über die Ansteckung des Virus.

Zwei Tage später war aber plötzlich alles anders. Dann nämlich entwickelte der 45-Jährige einen Husten und bekam grippeähnliche Symptome. In seinem Mund begannen sich Geschwüre auszubreiten, welche den Mann “extrem beunruhigten”. Im Krankenhaus wurde der Brite mit einer lebenslangen Herpes simplex-Infektion diagnostiziert, allgemein unter dem Namen Herpes bekannt.

Nach der Diagnose ging alles Schlag auf Schlag. “Meine Krankheit wurde immer schlimmer. Ich war nicht fähig, etwas zu essen und konnte mein Apartment nicht verlassen.” Der Personal Trainer, der bereits in der Vergangenheit unter Depressionen zu leiden hatte, litt unter einer Panikattacke und blieb wochenlang zuhause.

Weil das Virus ihn “traumatisiert” hatte, soll sein ehemaliges Date umgerechnet ca. 152.000 Euro zahlen. "Als Herpeskranke hatte die Angeklagte die moralische, ethische und rechtliche Pflicht mich vor den Risiken zu warnen, denen ich ausgesetzt sein würde." Martin sieht seine hohe Geldsumme als fair an. Immerhin habe er drei Wochen unter akuten Symptomen gelitten. Durch die Infektion sei er in eine emotionale, körperliche sowie finanzielle Notlage geraten. Für ihn ist klar: Die Frau habe sich fahrlässig verhalten. Doch die Beschuldigte wehrt sich nun, bestreitet jegliche Haftung und bezeichnet die Anklage als “Missbrauch der Gerichtsverfahren.”

(jf)

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