Nachbarn mit Corona angesteckt

KTN-Prozess: Fahrlässige Tötung

(23.02.2023) Zum ersten Mal in Österreich wird versucht, eine Verbindung zwischen einem Erreger und dem Tod eines anderen Menschen herzustellen, sagt ein Sprecher des Klagenfurter Landesgerichts. Die 53-Jährige ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Sie hat sich nicht an die Quarantäne gehalten und das trotz positiven Covid-Bescheides. Im Stiegenhaus soll sie dadurch einen 69-jährigen Nachbarn angesteckt haben, der an der Infektion verstorben ist.

Präzedenzfall: Urteil mit Spannung erwartet

Der Vorwurf lautet, die Frau hat sich vor zwei Jahren auf längere Zeit, immer wieder und auf beengtem Raum, mit dem Nachbarn im Stiegenhaus unterhalten. In dem St. Veiter Mehrparteienhaus hat sie sich trotz nachgewiesener Infektion und ohne FFP2-Maske mit dem Mann mehrmals länger ausgetauscht. Der 69-Jährige hat sich dabei angeblich infiziert und ist danach durch die Covid-bedingte Lungenentzündung an Lungenversagen und einer Herzinsuffizienz gestorben.

Gleicher Virenstamm

Das medizinische Gutachten gilt als Beweis, für die Staatsanwaltschaft. Es soll den Zusammenhang belegen. Der Virenstamm der Covid-Infektion der Angeklagten und dem des Opfers sind ident. Bei einer Verurteilung, wegen grob fahrlässiger Tötung, drohen der Frau bis zu drei Jahre Haft.

(fd)

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