Nächstes Raser-Auto kassiert

Alle Tage wieder?

(12.03.2024) Nicht nur viel zu schnell, sondern auch betrunken ist ein Autofahrer in der Talschaft Montafon mit über 140 km/h auf der L188 durchs Ortsgebiet gerast. Dabei gefährdet er auch eine Polizeistreife im Gegenverkehr, teilt die Exekutive mit. Nach seiner Anhaltung wurde dem Lenker der Führerschein vorläufig abgenommen, er wird angezeigt. Zudem wurde die erste Beschlagnahmung eines Raser-Autos in Vorarlberg ausgesprochen.

34. Novelle der Straßenverkehrsordnung

Seit 1. März kann Rasern auf Grundlage der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen das Fahrzeug an Ort und Stelle abgenommen und in weiterer Folge auch versteigert werden. Die Novelle sieht eine vorläufige Beschlagnahme von Fahrzeugen bei einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h bzw. außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 70 km/h vor. Auch in anderen Bundesländern - etwa Wien und Niederösterreich - gab es bereits vorläufige Beschlagnahmungen.

(fd/apa)

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