Nachtgastronomie ab 22. Juli

verschärfte Maßnahmen

(15.07.2021) Die Nachtgastronomie kann ab 22. Juli nur noch genutzt werden, wenn ein negativer PCR-Test vorliegt oder eine Impfung vorgewiesen werden kann. Darauf hat sich die Regierung am Donnerstag verständigt. Zudem ist der "Grüne Pass" künftig erst auszustellen, wenn die zweite Immunisierung vollzogen ist. Schließlich bleibt die Registrierungspflicht bei Veranstaltungen und in der Gastronomie entgegen ursprünglichen Planungen aufrecht.

Taskforce hat entschieden

Das Drängen auf schärfere Maßnahmen geht auf eine Initiative des Gesundheitsressorts zurück. In einem der APA vorliegenden Papier war schon am Vormittag von einem aktuell "sehr besorgniserregenden Szenarium" die Rede. Dabei wurde ausgeführt, dass der Anstieg der Zahlen zuletzt unterschätzt wurde. Sollte sich das fortsetzen, "finden wir uns in absehbarer Zeit in einem bedrohlichen Szenarium wieder".

Die Gründe

Als Gründe für den Anstieg werden vor allem die Öffnungsschritte und Lockerungen vom 1. Juli, etwa die Öffnung der Nachtgastronomie, die Dominanz der Delta-Variante, die bereits rund 90 Prozent der Infektionen ausmachen dürfte, sowie reise-assoziierte Fälle angesehen. Die Auswirkungen könnten dramatisch sein. Das beginne beim Schulbetrieb im Herbst, gehe über Folgen für den Tourismus bei Einschätzung Österreichs als Risikogebiet bis zu einer höheren Zahl an Impfdurchbrüchen, also von Personen, die trotz Immunisierung erkranken.

Entwicklung noch zu bremsen?

Durch eine Steigerung der Durchimpfungsraten sowie eine rechtzeitige und gezielte Rücknahme von Öffnungsschritten bzw. ein Absehen von weiteren Lockerungsschritten könne die bedrohliche Entwicklung vermutlich noch eingebremst werden, heißt es im Gesundheitsressort. Bei zögerlichem Verhalten sei hingegen zu erwarten, dass gravierende Maßnahmen zur Eindämmung, wie etwa Teil- oder echte Lockdowns, notwendig sein würden.

Weitere Maßnahmen möglich

Zu den Vorschlägen zählte eben die Beibehaltung der Registrierungspflicht und ein Zugang zur Nachtgastronomie nur nach Impfung, was letztlich durch die Option der PCR-Tests aufgeweicht wurde. Zu den Vorschlägen, die zumindest vorderhand nicht umgesetzt werden, gehört, dass es bei Einreisen aus Risikoländern eine PCR-Test-Erfordernis geben sollte, wobei die Liste dieser Staaten erweitert werden sollte. Dazu wurde erwogen, die 3G-Regel auszuweiten. Sie hätte allenfalls auch in Betrieben zur Anwendung kommen können, war im Gesundheitsressort erwogen worden. Fix ist hingegen, dass den Grünen Pass nur noch erhält, wer voll immunisiert ist, also mit Ausnahme von Johnson&Johnson zweifach geimpft ist.

Mückstein sieht Handlungsauftrag

Mückstein betonte in der Aussendung, dass die Ausbreitung der Delta-Variante für ihn Anlass zu Sorge und ein klarer Handlungsauftrag gewesen sei. Über die rasche Verständigung freute sich der Gesundheitsminister und appellierte speziell an die Jungen, das Angebot zur Impfung anzunehmen. Köstinger betonte, dass man keine Rücknahme von Öffnungsschritten wolle: "Daher treffen wir jetzt Vorkehrungen in jenen Bereichen, aus denen wir eine zunehmende Infektionsentwicklung feststellen."

(fd/apa)

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