Neue Art der Erlösung?
Hund wird erschossen!
(09.08.2023) In der Schweiz hat eine Frau jetzt eine andere Methode verwendet, um ihren Hund von seinem Leid zu erlösen. Sie erschießt ihr Haustier im Keller, anstatt den Gang zum Tierarzt zu wählen. Sie wird jetzt mit einem Strafbefehl verurteilt.
Tierquälerei oder schnelle Hilfe?
Unheilbare, schwer verletzte oder auch zu schwache Tiere werden im Normalfall durch das Einschläfern in der Tierarztpraxis von ihrem Leiden befreit. Die 56-jährige Frau aus St.Gallen hat diesen Schritt jedoch selbst übernehmen wollen. Ihr Hund ist krank gewesen und so greift sie zu ihrer Selbstladepistole und tötet das Tier. „Mit der geladenen Pistole trat sie zum Hund hin, gab ihm einen Kuss auf die Stirn und erschoss ihn mit einem aufgesetzten Schuss in die Stirn“, berichtet die St. Galler Staatsanwaltschaft im Strafbefehl. Das Tier ist sofort gestorben, laut dem Strafbefehl hat die Dame ihren kranken Vierbeiner nur von ihrem Leid erlösen wollen. Der Hund ist davor nicht betäubt worden. Tierschützer raten dringend von der Tötung der Tiere mithilfe einer Überdosis oder auch mit Waffen ab. „Wir raten dringend davon ab. Für das Tier ist es ein schlimmer Todeskampf.“, so Julika Fitzi vom Schweizer Tierschutz.
Im Besitz der Schweizerin hat es nicht nur die Selbstladepistole gegeben, sondern auch noch eine Kalaschnikow, eine weitere Pistole, eine Schlagrute und einige Patronen, sowie Munition. Nur für die Selbstladepistole hat sie einen Waffenschein gehabt, für den Rest der geerbten Waffen hat sie keine Erlaubnis vorweisen können. Letztendlich hat man die Besitzerin für die Übertretung des Tierschutz- und des Waffengesetzes schuldig gesprochen. Bezahlen muss die 56-jährige nun 1.500 Euro, falls sie innerhalb der nächsten zwei Jahre wieder straffällig wird.
(JH)