Neue Corona-Verordnung

ab Montag in Kraft

(21.10.2022) Die von Gesundheitsminister Johannes Rauch am Freitag erlassene neue COVID-19-Basismaßnahmenverordnung regelt die Ausnahmen für Kirchen aufgrund eines Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) neu. Wie erwartet keine Änderungen gibt es bei der Maskenpflicht. In Kraft treten die neuen Regeln ab Montag, befristet ist die Verordnung bis 15. Jänner 2023.

Der VfGH hatte im Sommer entschieden, dass das coronabedingte Betretungsverbot für Kultureinrichtungen im Herbst 2021 gleichheitswidrig war - Grund dafür war die generelle Ausnahme für Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Verordnung. Aus diesem Grund werden "Zusammenkünfte zur Religionsausübung" nun nicht mehr generell vom Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen.

Stattdessen wird die Regelung enger gefasst und gilt nun nur für "Zusammenkünfte der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sowie der staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaften zur Religionsausübung", sofern für diese gleichwertige Schutzmaßnahmen bestehen. Nach der derzeitigen Rechtslage wäre das bei mehr als 500 Teilnehmern etwa die Erarbeitung eines Präventionskonzepts sowie die Bestellung eines COVID-19-Beauftragten, möglich wären aber auch ebenbürtige Regelungen. Auch bei einer etwaigen Verschärfung der Maßnahmen müssten die Kirchen diese nicht eins zu eins übernehmen, sondern können auch gleichwertige Maßnahmen treffen.

(mt/apa)

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