Neue Covid-Maßnahmen

doch erst ab Sonntag!

(23.10.2020) Die neuen, verschärften Corona-Maßnahmen gelten doch erst ab Sonntag! Das hat das Gesundheitsministerium am Abend mitgeteilt. Ab dann sind etwa bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Plätze in Innenräumen nur noch 6 Personen gestattet, outdoor 12. Es herrscht generelle Maskenpflicht und der Babyelefant, also der 1 Meter-Abstand im öffentlichen Raum, wird wiederbelebt. In der Gastronomie dürfen höchstens sechs Personen an einem Tisch sitzen. Zudem werden Gesichtsvisiere nach einer Übergangsfrist ab 7. November nicht mehr als adäquater Schutz anerkannt und verboten.

Du hast den Überblick verloren? Wir haben die wichtigsten Maßnahmen im Detail für dich zusammengefasst:

ABSTANDSREGELN
Der „Babyelefant“ als Symbol für die generelle 1 Meter-Abstandsregel feiert mit der Verordnung sein Comeback und gilt ab Sonntag nun wieder rechtsverbindlich! Neu ist, dass du beim Betreten aller öffentlich zugänglichen geschlossenen Räume auch einen Mund-Nasen-Schutz tragen musst - das gilt etwa beim Betreten einer unterirdischen Passage.

Ausgenommen von der 1 Meter-Regel sind Personen, die gemeinsam im Haushalt leben. Die Regel gilt nicht innerhalb von Gruppen bis höchstens sechs Personen (plus maximal sechs minderjährige Kinder). Auch Betreuer für Menschen mit Behinderungen sind ausgenommen. Beim Sport muss der Abstand nun wieder eingehalten werden - abgesehen von Kontaktsportarten oder etwa beim Überholen von Läufern.

MASKENPFLICHT
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in fast allen öffentlich zugänglichen Indoor-Bereichen, aber auch bei zahlreichen Freiluft-Veranstaltungen Pflicht. Ab dem 7. November sind Gesichtsvisiere nicht mehr erlaubt, ab dann ist nur mehr ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz zulässig. Neu ist, dass die MNS-Pflicht explizit auch in U-Bahn-Stationen, Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen gilt.

Ebenfalls neu: Die Maske muss nun durchgehend bei allen Veranstaltungen mit zugewiesenem Sitzplatz (mit mehr als sechs Personen indoor und mehr als zwölf Personen outdoor) getragen werden. Neu ist auch die durchgehende MNS-Pflicht bei Outdoor-Veranstaltungen.

Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, muss ein ärztliches Attest mitführen.

VERANSTALTUNGEN
Künftig dürfen bei Events ohne zugewiesenen Sitzplätzen nur mehr sechs Erwachsene indoor teilnehmen. Bei Freiluft-Veranstaltungen ohne Sitzplatz liegt die Grenze bei zwölf Erwachsenen (bisher 100) - jeweils zuzüglich sechs minderjähriger Kinder. Diese Regel gilt für alle Zusammenkünfte - auch Privatfeiern - außerhalb des eigenen Wohnraumes, beispielsweise auch für Weihnachtsfeiern, Hochzeits- und Geburtstagsfeiern. Eine Ausnahme gibt es für Begräbnisse, hier sind nun maximal 100 Teilnehmer erlaubt (bisher 500). Neu ist, dass jede Veranstaltung mit mehr als sechs bzw. zwölf Personen bei der Gesundheitsbehörde angezeigt werden muss, die Bewilligungspflicht bleibt bei 250 Teilnehmern.

Organisierte Großveranstaltungen sind ab Sonntag mit maximal 1.000 Personen indoor (bisher 1.500) und 1.500 Personen im Freien (bisher 3.000) limitiert. Das gilt auch für Opernhäuser oder Fußballplätze, so ist beispielsweise die Fußball-Bundesliga betroffen. Außerdem besteht ein Ausschank-Verbot von Speisen und Getränken, Ausnahmen gibt es hier bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als drei Stunden.

GASTRONOMIE
In der Gastro bleibt die generelle Maskenpflicht aufrecht - wie gehabt abgesehen vom Sitzplatz. Neu ist, dass nun statt der Maximal-Grenze von zehn Personen pro Besuchsgruppe nur mehr sechs Erwachsene zuzüglich maximal sechs minderjähriger Kinder gemeinsam die Gaststätte besuchen dürfen. Im Gastgarten gilt eine Obergrenze von zwölf Personen (plus sechs Kinder). Neu ist ab Sonntag, dass nach der Sperrstunde alkoholische Getränke im Umkreis von 50 Metern um einen Gastronomiebetrieb nicht mehr konsumiert werden dürfen, das gilt auch für Tankstellenshops und Imbissstände.

PFLEGEHEIME
Zum Schutz der vulnerablen Gruppen in Altersheimen gilt ab Sonntag auch für Bewohner in allen allgemeinen (nicht zum Wohnbereich gehörenden) Bereichen das Tragen eines MNS-Schutzes. Ausnahmen gibt es nur aus gesundheitlichen Gründen (etwa auch Demenz) oder wegen einer Behinderung. Besucher und Mitarbeiter müssen durchgehend eine Maske tragen.

SCHULEN
In Schulen bleiben die bestehenden Maßnahmen aufrecht. Hier gilt im Wesentlichen die Maskenpflicht außerhalb der Klasse. Distance Learning gibt es nur regional verordnet - je nach Farbe der Schulampel. In zehn Bezirken steht diese seit Montag auf Orange. Betroffen sind Hallein, Salzburg Stadt und Salzburg Land, St. Johann im Pongau (alle Salzburg), Innsbruck Stadt und Innsbruck Land, Schwaz, Landeck, Kufstein und Imst. Für Oberstufenklassen heißt das die Umstellung auf Schichtbetrieb oder Homeschooling. Geturnt wird weiterhin vorzugsweise draußen, gesungen nur mit Maske.

LOKALE MASSNAHMEN
Darüber hinaus sind auch lokale Maßnahmen möglich. Neben den genannten lokalen früheren Sperrstunden und Registrierungspflichten in der Gastronomie gilt seit 17. Oktober in der Tennengauer Marktgemeinde Kuchl (Salzburg) eine Quarantäne - und zwar bis zum 1. November. Die Zufahrten zum Ort werden von der Polizei kontrolliert, Hotels und Gaststätten wurden geschlossen, Geschäfte dürfen offen halten. Nur Schlüsselarbeitskräfte können derzeit ein- und auspendeln.

(mt/apa)

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