neue Einreisebestimmungen

Quarantänepflicht und Co.

(30.10.2020) Nach der Verschärfung der Reisewarnungen hat das Gesundheitsministerium auch die Einreisebestimmungen angepasst. Bei der Einreise aus Tschechien sowie Regionen in Belgien und Großbritannien muss ab Samstag ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit einem negativen Coronatest vorgelegt werden, ansonsten ist eine zehntägige Quarantäne verpflichtend.

Ab Samstag gültig

Die geänderte Einreiseverordnung gilt ab Samstag, 31. Oktober 0.00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt wird die Test- bzw. Quarantänepflicht für die Region Prag auf die gesamte Tschechische Republik ausgedehnt. Zudem wurden die belgischen Regionen Brüssel und Wallonien und die britischen Regionen North East, East Midlands und Yorkshire and The Humber als Risikogebiet definiert.

Einreisende, die in den vergangenen zehn Tagen in einem dieser Gebiete waren, müssen einen negativen molekularbiologischen Covid-19-Test vorlegen oder unverzüglich eine zehntägige Quarantäne antreten. In der Quarantäne müssen Personen, die aus Risikogebieten kommen, binnen 48 Stunden einen Coronatest veranlassen. Ein negatives Testergebnis beendet die Quarantäne.

(apa/ak)

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