Keine Maske: Kündigung ok
OGH: Keine Diskriminierung
(10.02.2022) Die Kritik an Corona-Maßnahmen ist keine Weltanschauung! Dieses Paukenschlag-Urteil des OGH sorgt jetzt für großes Aufsehen. Eine Pflegerin aus Tirol ist gekündigt worden, da sie sich geweigert hat, eine Maske zu tragen. Die Frau hat sich dadurch diskriminiert gefühlt und geklagt. Denn ihre Maskenkritik sei nun mal Teil ihrer Weltanschauung.
Der OGH sieht das anders: Der Begriff der “Weltanschauung“ sei eng mit dem Begriff der "Religion“ verwandt. Es handle sich dabei um eine “Leitauffassung von der Welt als einem Sinnganzen“ und um ein “individuelles Lebensverständnis“. Kritische Auffassungen über einzelne Verordnungen oder Gesetze würden davon nicht erfasst.
Das Urteil schlägt hohe Wellen. Rechtsexperte Anwalt Johannes Schriefl:
"Dieses Urteil wird sehr richtungsweisend sein. Denn es wird in den nächsten Monaten und Jahren wohl hunderte, wenn nicht sogar tausende Fälle geben, bei denen Maßnahmen-Gegner wegen Diskriminierung vor Gericht ziehen. Jetzt hat der OGH gesprochen und somit schon mal für Klarheit gesorgt."
(mc)