Wegen WhatsApp-Chat gefeuert

Entlassung rechtswidrig

(01.07.2019) Am Firmenhandy über den Chef herziehen ist erlaubt! Ein schräger Rechtsstreit in der Schweiz sorgt derzeit für heiße Diskussionen im Netz. Eine Frau schimpft mit einer Kollegin auf WhatsApp über den Geschäftsführer. Dabei fallen deftige Begriffe wie “Scheiß Sozialphobiker“. Außerdem gibt die Angestellte in dem Chat auch zu, dass sie eine Krankheit vorgetäuscht hätte, um blau zu machen. Bei einer Kontrolle des Firmenhandys hat die Frau zwar die SIM-Karte entfernt. Sie hat allerdings vergessen, dass der Chat-Verlauf am Gerät selbst gespeichert war. Das Unternehmen hat alles gelesen und die Frau gefeuert.

Rechtswidrig, so das Urteil des Arbeitsgerichts. Denn die Firma hätte den privaten Chatverlauf nicht lesen dürfen. Das wäre bei uns genauso, sagt Datenschützer Georg Markus Kainz:
"Auch wenn ich ein Firmenhandy nutze, muss sich die Firma an das Briefgeheimnis halten. Und wenn ich Dateien habe, die eindeutig als privat zu erkennen sind, darf der Chef sie nicht lesen."

Arbeitsrechtsexperte Ernst Stummer von der AK Oberösterreich stimmt zu:
"Der Arbeitgeber darf sich nicht unter Verletzung des Datenschutzes Beweise verschaffen. Selbst wenn die Entlassung grundsätzlich berechtigt wäre, wird sie dadurch unzulässig."

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