Neues EU-Grenzsystem
50.000 Einreisen verweigert
(24.08.2026) Das neue digitale Grenzsystem der Europäischen Union zeigt wenige Monate nach seiner vollständigen Einführung deutliche Wirkung. Seit dem Start des sogenannten Entry/Exit Systems (EES) wurden mehr als 160 Millionen Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen registriert. Mehr als 50.000 Einreisen wurden verweigert, darunter über 1.500 Personen, die nach Angaben der EU-Kommission als ernsthaftes Sicherheitsrisiko für den Schengen-Raum eingestuft wurden.
Damit bestätigt die aktuelle Bilanz einen Trend, der sich bereits im Frühjahr abgezeichnet hatte. Am 10. April, als das System vollständig in Betrieb ging, waren rund 52 Millionen Grenzbewegungen und mehr als 27.000 Einreiseverweigerungen registriert worden. Damals galten mehr als 700 Personen als Sicherheitsrisiko.
Biometrie soll falsche Identitäten erkennen
Das Entry/Exit System ersetzt bei Kurzaufenthalten von Nicht-EU-Bürgern weitgehend die bisherigen manuellen Stempel im Reisepass. Stattdessen werden Ein- und Ausreisen digital gespeichert.
Bei der Registrierung werden unter anderem Passdaten, ein Gesichtsbild und Fingerabdrücke erfasst. Damit sollen Grenzbehörden Personen auch dann wiedererkennen können, wenn sie später einen anderen Namen oder einen neuen Pass verwenden.
Das System gilt für Drittstaatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen. EU-Bürger sowie Staatsangehörige von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz werden nicht im EES registriert.
Terrorismus und schwere Kriminalität: 1.500 Personen als Risiko eingestuft
Besonders relevant für die Sicherheitsbehörden sind die mehr als 1.500 Fälle, in denen Personen als ernsthaftes Sicherheitsrisiko eingestuft wurden.
Dabei kann es unter anderem um Verbindungen zu schwerer Kriminalität, Terrorismus oder Menschenhandel gehen. Wichtig ist allerdings die Unterscheidung: Die mehr als 50.000 verweigerten Einreisen bedeuten nicht, dass alle betroffenen Personen Straftäter oder Gefährder waren. Eine Einreise kann auch aus anderen rechtlichen Gründen verweigert werden.
EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnet das System als wesentlichen Bestandteil des europäischen Grenzschutzes. Bereits bei der vollständigen Einführung im April erklärte er, das digitale Erfassen der Grenzbewegungen solle unter anderem Identitätsbetrug, irreguläre Migration und die Überschreitung erlaubter Aufenthaltszeiten besser sichtbar machen.
Mehr als 160 Millionen Grenzbewegungen seit Oktober
Das EES wurde am 12. Oktober 2025 schrittweise eingeführt und ist seit 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Mittlerweile wird es an den Außengrenzen von 29 europäischen Staaten eingesetzt.
Noch Ende Juli meldete die EU-Kommission mehr als 145 Millionen registrierte Ein- und Ausreisen. Anfang August waren es bereits über 150 Millionen. Die aktuelle Bilanz von mehr als 160 Millionen zeigt, wie schnell das System insbesondere während der Sommerreisezeit wächst.
Falscher Name oder neuer Pass sollen nicht mehr reichen
Einer der wichtigsten Vorteile des Systems liegt nach Angaben der EU-Kommission im biometrischen Abgleich.
Früher konnte es wesentlich schwieriger seisein,stzustellen, ob eine Person bereits unter einer anderen Identität eingereist war. Fingerabdrücke und Gesichtsbilder sollen nun helfen, solche Mehrfachidentitäten aufzudecken.
Die EU-Kommission berichtete etwa Anfang August über einen Mann, bei dem das System mehrere frühere Einreiseversuche unter unterschiedlichen Identitäten sichtbar machte. Ohne den biometrischen Abgleich wäre der Identitätsbetrug nach Einschätzung der Kommission vermutlich nicht erkannt worden.
EES erkennt auch zu lange Aufenthalte automatisch
Das System soll außerdem überprüfen, ob Reisende die erlaubte Aufenthaltsdauer einhalten.
Für viele Drittstaatsangehörige gilt weiterhin die bekannte 90-Tage-Regel innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Das EES speichert Ein- und Ausreisedaten digital und kann dadurch automatisch feststellen, wenn diese Frist überschritten wird.
Auch gefälschte Dokumente, falsche Identitäten und bereits bestehende Einreiseverweigerungen sollen dadurch leichter erkannt werden.
EU setzt bei Außengrenzen auf digitale Kontrolle
Mit dem EES verändert sich die Kontrolle an Europas Außengrenzen grundlegend. Statt sich hauptsächlich auf Stempel und Reisedokumente zu verlassen, entsteht eine digitale Historie der Grenzübertritte von Drittstaatsangehörigen.
Die bisherige Bilanz fällt aus Sicht der EU-Kommission positiv aus: mehr als 160 Millionen registrierte Bewegungen, über 50.000 verweigerte Einreisen und mehr als 1.500 erkannte ernsthafte Sicherheitsrisiken seit der schrittweisen Einführung im Oktober 2025.
Für Reisende bedeutet die Digitalisierung allerdings auch, dass biometrische Daten zu einem zentralen Bestandteil der Grenzkontrolle werden. Für die Behörden wiederum entsteht die Möglichkeit, Identitäten über mehrere Grenzübertritte hinweg wesentlich zuverlässiger abzugleichen.
Das zentrale Ziel des Systems bleibt dabei klar: Personen, die legal in den Schengen-Raum reisen, sollen möglichst effizient kontrolliert werden – während Identitätsbetrug, Einreiseverbote und relevante Sicherheitsrisiken früher erkannt werden.
(fd/krone)