Neues Gesetzespaket

Digitale Verhandlungen weiter möglich

(28.04.2023) Die wegen der Pandemie eingeführten digitalen Verhandlungen soll es in Zukunft weiterhin geben. Vor dem Auslaufen der Corona-Sonderbestimmungen am 30. Juni schicken Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) ein Gesetzespaket in Begutachtung, teilte das Bundeskanzleramt mit. "Bewährte Regelungen" in Verwaltungsverfahren und Verfahren vor Zivil- und Verwaltungsgerichten sollen in adaptierter Weise ins Dauerrecht übernommen werden.

Man werde digitale Einvernahmen und Verhandlungen ermöglichen und bringe die "Verwaltungs- und Gerichtsverfahren auf die Höhe der Zeit", betonte Edtstadler in einer Pressemitteilung. "Eine physische Teilnahme ist natürlich weiterhin möglich, genauso wie ein Wechsel zwischen digitaler und physischer Anwesenheit", wird Zadić zitiert. Gehe es um Ortsbegehungen oder darum, ob Aussagen von Zeuginnen und Zeugen glaubwürdig seien, werde auch weiterhin physisch verhandelt, erklärte Agnes Prammer, Grüne Sprecherin für Justiz und Verfassung. Das Gesetz soll ihr zufolge noch vor der Tagungspause des Parlaments im Sommer verabschiedet werden. Die Gerichte sollen dadurch jedenfalls "noch bürgernäher, moderner und niederschwelliger werden", so Zadić. Digitale Verhandlungen hätten zuvor zu einer enormen Effizienzsteigerung beigetragen.

Das Gesetzespaket enthalte Regelungen für das Verwaltungsverfahren und verwaltungsgerichtliche Verfahren sowie für den Zivilprozess, das Außerstreitverfahren und das Insolvenz- und Exekutionsverfahren. Dafür geeignete Verhandlungen sollen künftig in physischer, digitaler oder hybrider Form möglich sein. Für wen eine digitale Teilnahme sinnvoll ist, kann das Zivil- und Verwaltungsgericht bzw. die Behörde im Einzelfall entscheiden - das könne etwa bei Sachverständigen oder Dolmetschern der Fall sein.

Außerdem sollen elektronische und postalische Eingaben gleichbehandelt werden. Anbringen in Papierform bei Behörden und Verwaltungsgerichten gelten bereits als fristgerecht eingebracht, wenn sie am letzten Tag der Frist bei der Post aufgegeben werden. Das soll auch für elektronische Anbringen, die am letzten Tag der Frist abgeschickt werden, gelten - sie müssen künftig nicht mehr am letzten Tag der Frist bei Behörde oder Verwaltungsgericht einlangen.

(apa/makl)

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