Nikolo darf doch kommen

"Rechtliche Begründung"

(25.11.2020) Der Nikolaus bleibt trotz Corona doch nicht ausgesperrt! Die Regierung nimmt den Nikolo jetzt explizit in die "Rechtliche Begründung" zur Covid-19-Notmaßnahmenverordnung auf. Der Nikolo-Besuch wird heute gemeinsam mit der Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen um weitere zehn Tage im Hauptausschuss des Nationalrats beschlossen, heißt es aus dem Kanzleramt gegenüber der APA.

Berufliche Zwecke, darunter auch ehrenamtliche Tätigkeiten insbesondere etwa für Blaulichtorganisationen, galten schon bisher als legitimer Grund, im Lockdown das Haus zu verlassen. Nun soll laut Kanzleramt auch ganz konkret ergänzt werden, dass darunter auch der Nikolobesuch fällt: "Es liegt daher unabhängig von der Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit der Nikolo-Tätigkeit ein zulässiger Ausgangsgrund vor." Der Krampus wird nicht extra erwähnt. Ein Vorteil für alle, die diese Jahr nicht brav gewesen sind ;)

"Gerade für Kinder war dieses Jahr mit Abstand halten, Verzicht und Einschränkungen eine enorme Belastung", so Bundeskanzler Sebstian Kurz in einer schriftlichen Stellungnahme. Man wolle den Kindern auch dieses Jahr die Freude auf den Nikolo nicht nehmen.

(mt/apa)

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