Streit um Theatergutschein

Abgelaufen!

(28.01.2020) Schmeiß abgelaufene Geschenkgutscheine ja nicht weg! Eine Wienerin liegt derzeit im Rechtsstreit mit einem Theater. Die Frau hat von einer Bekannten vier Gutscheine für dieses Theater bekommen, die Coupons aber in einer Schublade vergessen. Fünf Jahre sind die Gutscheine inzwischen abgelaufen, die Frau wollte sie dennoch einlösen, ist aber beim Theater abgeblitzt.

Zu Unrecht, denn eigentlich sind Gutscheine mindestens 30 Jahre gültig, sagt AK-Konsumentenschützerin Ulrike Weiss: "Es gibt auch Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes, wo beispielsweise eine Befristung von drei Jahren eine Absage erteilt bekommt. Voraussetzung ist, dass es kein Werbe- oder kein geschenkter Gutschein vom Unternehmen ist, sondern dass er vom Konsumenten oder von einem anderen gekauft wurde. Wenn der Gutschein mit Geld bezahlt wurde, hat der Konsument oder der Beschenkte Anspruch auf die Leistung. Wenn diese nicht mehr erbracht werden kann, weil das Theaterstück nicht mehr gespielt wird, dann gibt es Anspruch auf Rückzahlung des Betrages."

(mt)

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