Student klagt gegen 5er: abgeblitzt

(15.03.2016) Wenn deine Diplomarbeit mit „Nicht genügend“ benotet wird, dann ist dein Professor im Recht. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Ein Student der Universität für Bodenkultur hat sich ungerecht benotet gefühlt und ist daher vor Gericht gezogen. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Klage abgeschmettert. Begründung: Man kann sich zwar gegen negative Noten bei Prüfungen wehren, nicht aber bei wissenschaftlichen Arbeiten. So steht es im Gesetz.

Rechtsexperte Anwalt Johannes Schriefl:
“Eine wissenschaftliche Arbeit ist etwas anderes als eine Prüfung. Sie beinhaltet meistens einen Befund, eine Art Gutachten und Zitate, die angeführt werden müssen. Es gibt bestimmte Vorgaben, die man beachten muss. Hält man diese einfach nicht ein, dann kann man auch kein Rechtsmittel dagegen erheben. Das gibt es bei einer Prüfung nicht. Da geht es nur um eine Bestätigung, ob man einen bestimmten Stoff kann oder nicht!“

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