No-Gos zu Halloween

(31.10.2017) "Süßes, sonst gibt's Saures!"
Heute gehen Gespenster, Hexen und Horror-Clowns wieder von Haus zu Haus. Die gruselige Tradition aus den USA erfreut sich auch in Österreich immer größter Beliebtheit. Damit sich der Halloween-Spaß aber auch weiterhin in einem legalen Rahmen abspielt, warnt das Bundeskriminalamt Wien jetzt vor zu krassen Aktionen zu Halloween.

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Verboten ist zum Bespiel das Beschmieren von Autos und Hausfassaden, das Auskippen von Mülltonnen oder auch das Bedrohen von Anwohnern, die keine Süßigkeiten rausrücken wollen.

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Wer mit seinen Streichen anderen Menschen schadet, der muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Bei Kindern und Jugendlichen sei eine Anzeige jedoch nicht so einfach, so Vincenz Kriegs-Au vom Bundeskriminalamt:
"In dem Zusammenhang ist bei Kindern und Jugendlichen das Alter ausschlaggebend, denn unter 14 Jahren sind Kinder nicht strafrechtlich belangbar. Die Geschädigten können aber sehr wohl zivilrechtliche Forderungen und Wiedergutmachung einklagen."

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Um solchen extremen Halloween-Streichen vorzubeugen, sollten Eltern mit ihren Kindern klären, was erlaubt ist und was ein No-Go, so Vincenz Kriegs-Au vom Bundeskriminalamt:

"Ganz wichtig in dem Zusammenhang ist ein Vorgespräch mit den Erziehungsberechtigten und den Kindern: wie lange dürfen die Kinder weg sein, mit wem sind sie unterwegs, wo sind sie unterwegs und man kann dann auch einfließen lassen in das Gespräch, was erlaubt ist und was nicht erlaubt ist."

Die Liste mit allen Halloween-No-Gos siehst du hier!

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Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern.

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Das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen.

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Das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch Fenster.

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Das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen.

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Das Zerstören von Blumenbeeten.

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Das Auskippen von Mülltonnen.

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Das Bedrohen von Anwohnerinnen und Anwohnern an der Haustür, wenn diese keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben.

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Das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher.

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