Prozess: Kind zu heiß geduscht

(18.03.2016) Ein kleines Mädchen stirbt nach einer brennheißen Dusche. Am Wiener Straflandesgericht beginnt heute der Prozess im Fall Leonie. Die Zweijährige wird im Oktober 2014 mit schweren Brandwunden am Rücken eingeliefert, zwei Wochen später stirbt sie im Krankenhaus. Ob an ihren Verletzungen, oder an einer Medikamentenunverträglichkeit ist unklar.

Die Eltern, die das Mädchen zu heiß geduscht haben sollen, müssen sich jedenfalls vor Gericht verantworten. Laut Gutachten soll ein kaputter Boiler das Wasser konstant auf 72 Grad erhitzt haben. Allgemeinmediziner Wolfgang Auer:
“Das sind um mehr als 30 Grad zu viel gewesen. Der Mensch hält es eigentlich nicht einmal in 40 Grad heißem Wasser aus. 72 Grad sind dermaßen heiß, dass man nicht einmal seinen Finger reinhalten kann. Und die Haut von Kleinkindern ist leider auch noch um ein vielfaches empfindlicher, als die Haut von Erwachsenen.“

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