Impfgegner feiern Masernparty

Freiheiftsstrafe kann drohen!

(16.04.2019) Unpackbar irre:

Menschen absichtlich mit Krankheiten anstecken! Rund um den aktuellen Masern-Ausbruch in Kärnten kursieren wilde Gerüchte. So heißt es, Impfgegner würden Masern-Partys veranstalten, um etwa Kinder vorsätzlich mit dem Virus zu infizieren und sie so letztlich zu immunisieren. Wer das tut, überschreitet strafrechtliche Grenzen und muss mit Konsequenzen rechnen, sagt Rechtsexperte Anwalt Johannes Schriefl:

„Wenn das jemand macht und andere absichtlich ansteckt, dann kann man ihm eine vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten vorwerfen. Masern gehört in Österreich zu den meldepflichtigen Krankheiten und da droht in Österreich eine Freiheiftsstrafe von bis zu drei Jahren.“

Auch Unwissenheit schützt hier nicht vor Strafe, sagt Anwalt Johannes Schriefl:

„Dann wäre es eine fahrlässige Gefährdung von Menschen mit übertragbaren Krankheiten, die nach Gesetz auch strafbar ist - mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und einer zusätzlichen Geldstrafe.“

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