Pornodreh in Mietwohnung
Ist das bei uns erlaubt?
(08.02.2019) Kann einem die Vermieterin wegen eines Pornodrehs kündigen? In Deutschland ist ein Pärchen aus seiner Wohnung geschmissen worden. Die beiden sollen nämlich regelmäßig Sexfilme gedreht und die Videos auch ins Netz gestellt haben. Unter anderem sollen sie es für ihre Clips auch im Stiegenhaus und am Balkon miteinander getan haben. Sehr zum Missfallen der Vermieterin, die Frau hat das Paar vor die Tür gesetzt.
Die Sache ist aber schließlich vor Gericht gelandet. Und das Ergebnis dürfte der Vermieterin wohl nicht schmecken. Den Stiegenhaus-Sex hat der Richter natürlich beanstandet. Allerdings hätte hier zuerst eine Abmahnung ausgesprochen werden müssen. Ansonsten hat die Vermieterin jedoch Pech. Solange die Clips keine Rückschlüsse auf das Mietobjekt zulassen, dürfen auch Pornos gedreht werden.
Das wäre bei uns nicht anders, sagt Rechtsexperte Anwalt Johannes Schriefl:
“Solange von der Wohnung nicht erheblich nachteiliger Gebrauch genommen wird, können die Mieter quasi alles tun, was sie wollen. Auch ein Pornodreh ist möglich. Allerdings sollte man die Dreharbeiten wirklich so gestalten, dass man die Wohnung, das Gebäude oder andere Personen nicht erkennen kann.“