Spar-Gutscheine bleiben gültig
dürfen nicht ablaufen
(25.04.2019) Viele deiner abgelaufenen Gutscheine kannst du noch einlösen! Einen tollen Erfolg konnte der Verein für Konsumenteninformation erzielen.
Ein Gericht hat rechtskräftig entschieden, dass gekaufte Geschenkkarten der Supermarktkette Interspar nicht schon wie darauf angegeben nach drei Jahren ungültig werden dürfen. Es gäbe schlicht keine gerechtfertigten Gründen dafür, deswegen gilt in diesem Fall nun eine 30-Jährige Befristung. Das aktuelle Urteil könnte auch für viele andere Geschäfte richtungsweisend sein, so Joachim Kogelmann vom VKI:
„Grundsätzlich kann man Konsumenten raten, dass sie immer hartnäckig bleiben sollen. Auch wenn der Gutschein schon abgelaufen ist, sollten Konsumenten auf jeden Fall mit dem Unternehmen in Kontakt treten und versuchen, den Gutschein einzulösen.“
Laut Urteil gäbe es schlicht keine gerechtfertigten Gründen dafür, so Joachim Kogelmann vom VKI: „Konkret wurde mit der Sicherheit der Gutscheine argumentiert. Der OLG hat gesagt, dass man das auch anders lösen kann, hier muss man keine derart kurze Befristung vorsehen. Er hat daher die Befristung auch als gröblich benachteiligend beurteilt.“